Berlin (epd). Im Rechtsstreit zwischen der Deutschen Umwelthilfe und der Bundesregierung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wird am Dienstag mit dem Urteil gerechnet. Der Umweltverband will mit dem Verfahren erreichen, dass die Regierung ein wirksames Nationales Luftreinhalteprogramm vorlegt. Konkret wirft die DUH der Bundesregierung vor, gegen die Europäische Richtlinie zur Reduktion nationaler Emissionen bestimmter Luftschadstoffe zu verstoßen. (Az. OVG 11 A 16/20)
Die Maßnahmen im aktuellen Luftreinhalteprogramm reichten nicht aus, um sämtliche Reduktionsziele für 2025 und 2030 sicher einhalten zu können, begründete die Umweltorganisation ihre Klage. Zudem habe die Bundesregierung viele in ihren Prognosen bereits eingerechnete Maßnahmen abgesagt oder abgeschwächt.
So beschränke etwa das Heizungsgesetz Holzheizungen mit einem hohen Ausstoß an Feinstaub nicht und schreibe keine verpflichtende Abgasreinigung vor. Die Abgasnorm Euro 7 sehe zudem entgegen der Planung keine Verschärfungen für Pkw vor. Das führe zum Ausstoß von mehr Schadstoffen, insbesondere von Stickstoffdioxid. Die Umwelthilfe will dagegen eine Senkung des Ausstoßes von Ammoniak, Stickoxiden und Feinstaub erreichen.
Die Bundesregierung hatte im Mai mit einem Kabinettsbeschluss das im Jahr 2019 beschlossene Nationale Luftreinhalteprogramm aktualisiert. Laut Deutscher Umwelthilfe wurden dafür veraltete Daten zugrunde gelegt. Die Anwälte der Bundesregierung hielten dagegen, es sei schwierig gewesen, neue Daten für die Aktualisierung des Luftreinhalteprogramms zu erhalten.