Erfurt (epd). Die Deutsche Bahn hat ihre Kündigungsfristen für Bahncard-Kunden auf Druck der Verbraucherzentrale Thüringen verkürzt. Das Verkehrsunternehmen habe seine allgemeinen Geschäftsbedingungen für Bahncard-Abonnements nach einer Klage aus Thüringen inzwischen freiwillig abgeändert, teilten die Verbraucherschützer am Donnerstag in Erfurt mit. Zurückziehen wolle der Verband die Klage aber dennoch nicht.
Rechtlich umstritten sei der Passus, wonach sich die Abonnements nach Ablauf der Vertragslaufzeit automatisch um ein weiteres Jahr verlängerten, wenn Kunden und Kundinnen den Vertrag nicht mit einer Frist von vier Wochen vor Laufzeitende kündigten. Die sei unzulässig, lautete die Position der Verbraucherschützer. Die Verträge dürften sich nur auf unbestimmte Zeit mit der Maßgabe verlängern, dass diese dann jederzeit mit einer Frist von vier Wochen kündbar seien.
Trotz des freiwilligen Einlenkens der Bahn drängen die Verbraucherschützer auf ein gerichtliches Urteil. Ziel der Klage sei es, ein Unterlassungsurteil gegen das Unternehmen zu erwirken. Dies solle eine spätere Veränderung der Vertragsbedingungen zum Nachteil der Verbraucher auch für die Zukunft ausschließen. Nur ein rechtskräftiges Urteil könne hier für eindeutige und langfristige Rechtssicherheit für Kunden und Unternehmer sorgen, teilte die Verbraucherzentrale mit.