Mainz (epd). Der Bundesligaverein 1. FSV Mainz 05 will seine Niederlage im Kündigungs-Verfahren gegen den Fußballprofi Anwar El Ghazi nicht akzeptieren. Sobald die schriftliche Begründung für das Urteil des Mainzer Arbeitsgerichts vorliege, werde der Verein Berufung einlegen, heißt es in einer am Dienstagabend verbreiteten Presseerklärung.
Das Arbeitsgericht Mainz hatte in der vergangenen Woche entschieden, dass pro-palästinenische Social-Media-Beiträge des niederländischen Fußballspielers kein hinreichender Grund für die im November 2023 ausgesprochene fristlose Kündigung gewesen seien. Die vom Verein verfügte Beendigung des Arbeitsverhältnisses sei unwirksam. El Ghazi stehen nach dem Urteil vorenthaltende Gehälter und Sonderzahlungen im Umfang von knapp 1,5 Millionen Euro zu.
Der Anwalt von Mainz 05, Johan-Michel Menke, erklärte, die bei der mündlichen Urteilsverkündigung geäußerten Gründe seien „nicht nachvollziehbar“. Zur Zahlung ausstehender Gehälter und zur Weiterbeschäftigung von El Ghazi bis zum Abschluss des Rechtsstreits befänden sich beide Seite in Verhandlungen.
Nach dem Angriff der Terror-Organisation Hamas auf Israel im Oktober 2023 hatte El Ghazi auf der Plattform Instagram unter anderem die Parole „From the River to the Sea, Palestine will be free“ („Vom Fluss bis zum Meer, Palästina wird frei sein“) gepostet. Diese Parole wird auch von radikalen Organisationen verwendet, die das Existenzrecht Israels bestreiten.
Mainz 05 hatte den Spieler daraufhin zunächst freigestellt, den Konflikt nach einer vermeintlichen Reueerklärung jedoch für beigelegt erklärt. El Ghazi reagierte mit einem weiteren Social-Media-Post, in dem er den Tod jeglicher Zivilisten, Antisemitismus, Besatzung, „Apartheid“ und „Völkermord“ gleichermaßen verurteilte. Weil er in der Erklärung zugleich zurückwies, er habe sich von seinen bisherigen Ansichten distanziert, sprach der Bundesligaverein eine fristlose Kündigung aus.
Bei der Bekanntgabe des Urteils führte die Kammer aus, dass einzig El Ghazis letzter infrage stehender Post für das Urteil von Relevanz sei. Nach dem ersten Instagram-Post mit der „Vom Fluss zum Meer“-Parole habe der Verein die gesetzliche 14-Tage-Frist für eine fristlose Kündigung verstreichen lassen. Die Äußerungen des zweiten Posts seien durch die Meinungsfreiheit gedeckt.