Verfassungsbeschwerde gegen Klimaschutzgesetz

Verfassungsbeschwerde gegen Klimaschutzgesetz

Berlin (epd). Die Deutsche Umwelthilfe hat Verfassungsbeschwerde gegen die umstrittene Novelle des deutschen Klimaschutzgesetzes eingereicht. Aufgrund der Gesetzesänderungen müssten bis zum Jahr 2030 keine relevanten Klimaschutzmaßnahmen mehr beschlossen werden, kritisierte der Umweltverband am Dienstag in Berlin. Das sei verfassungswidrig. Umwelthilfe-Anwalt Remo Klinger warf der Bundesregierung bei der Vorstellung der Beschwerde vor, Klimaschutzmaßnahmen so weit wie möglich aufzuschieben.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hatte die im Frühjahr vom Bundestag beschlossene Novelle am Montag ausgefertigt. Sie bedeutet ein Ende der sogenannten Sektorenziele, die jedes einzelne Ministerium beim Klimaschutz in die Pflicht nahm. Künftig muss die Bundesregierung als Ganzes das Erreichen der Klimaziele sicherstellen, kann also Sektoren verrechnen.

Umwelthilfe-Geschäftsführer Jürgen Resch sagte, die Bundesregierung verabschiede sich mit dieser Gesetzesänderung vom Klimaschutz. In Deutschland blockierten fossile Energie- und Autokonzerne eine wirksame Klimapolitik. Die Ampel-Koalition weite die Förderung von Luxus-Geländewagen mit Verbrennungsmotoren aus und schwäche gezielt den Schienenverkehr, sagte Resch mit Blick unter anderem auf die Förderung von Plug-In-Hybriden.

Umwelthilfe-Geschäftsführerin Barbara Metz sagte, der Gebäudebereich habe die Klimaziele bereits dreimal verfehlt. Diese Situation werde durch die Gesetzesnovelle verschärft. Nötig sei unter anderem eine Sanierungsoffensive für öffentliche Gebäude, allen voran Kindergärten und Schulen.