Berlin (epd). Vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) ist am Montag eine weitere Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Bundesregierung verhandelt worden. Der Umweltverband will damit erreichen, dass die Regierung ein wirksames nationales Luftreinhalteprogramm vorlegt. Konkret wirft die DUH der Bundesregierung vor, gegen die Europäische Richtlinie zur Reduktion nationaler Emissionen bestimmter Luftschadstoffe zu verstoßen. Das Urteil in dem Verfahren soll am 23. Juli verkündet werden. (Az. OVG 11 A 16/20)
Die Umweltorganisation betonte, die Maßnahmen im nationalen Luftreinhalteprogramm reichten nicht aus, um sämtliche Reduktionsziele für 2025 und für 2030 sicher einhalten zu können. Zudem habe die Regierung viele in ihren Prognosen bereits eingerechnete Maßnahmen abgesagt oder abgeschwächt. Damit basierten die Prognosen auf veralteten Daten.
Das Heizungsgesetz etwa beschränke Holzheizungen mit einem hohen Ausstoß an Feinstaub nicht und schreibe keine verpflichtende Abgasreinigung vor. Die Abgasnorm Euro 7 sehe entgegen der Planung keine Verschärfungen für Pkw vor.
Die Bundesregierung hatte im Mai per Kabinettsbeschluss das im Jahr 2019 beschlossene nationale Luftreinhalteprogramm aktualisiert. Die Deutsche Umwelthilfe kritisierte, dass der Projektionsbericht 2023 des Bundesumweltamtes über den Ausstoß von Treibhausgasen Grundlage der Aktualisierung des Luftreinhalteprogramms war, nicht aber der zu dem Zeitpunkt bereits vorliegende Bericht für 2024.
Die Verteidigung hielt entgegen, es sei schwierig gewesen, aktuelle Daten für die Aktualisierung des Luftreinhalteprogramms zu erhalten. Daten der betreffenden Berichte müssten aufbereitet werden, bevor sie verwendet werden könnten. Das hätte mehrere Monate gedauert.
Mit einer Neuabschätzung hätte es laut Verteidigung Verzögerungen und ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegeben. DUH-Anwältin Caroline Douhaire nannte es daraufhin nicht zielführend, „irgendetwas“ zu beschließen, um ein Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden.
Im Zusammenhang mit der Euro7-Abgasnorm sagte Andreas Eisold vom Umweltbundesamt, die Datenlage im Verkehrssektor sei deutlich besser als im Gebäudesektor. Es erfolge eine jährliche Aktualisierung des Trendprogramms für Treibhausgase und Luftschadstoffe. Eine Bewertung von Einzelmaßnahmen im Verkehrssektor ergebe in der Regel keine belastbare Aussage. Vielmehr müsse die Wirkung von Maßnahmenpaketen beachtet werden.
Ein Tempolimit von 130 Stundenkilometern auf Autobahnen wurde laut Verteidigung nicht eingeführt, weil es politisch schwer umsetzbar sei. DUH-Anwalt Remo Klinger sagte, wenn Maßnahmen politisch nicht durchsetzbar seien, müsse die Bundesregierung alternative Szenarien vorlegen.
Die Umweltorganisation monierte auch Pläne für den Kohleausstieg. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung heiße es, er solle „idealerweise bis 2030“ erfolgen. In ostdeutschen Revieren gebe es bislang aber keine Zeitvorgaben dazu. Die Umwelthilfe versucht derzeit mit einer Reihe von Klagen, die Bundesregierung zu einem konsequenteren Klimaschutz zu verpflichten.