Bundesarbeitsgericht: Keine Vergütung für ungeimpfte Pflegekraft

Bundesarbeitsgericht: Keine Vergütung für ungeimpfte Pflegekraft

Erfurt (epd). Die unbezahlte Freistellung einer Pflegekraft ohne Corona-Impfung während der Pandemie war nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts rechtmäßig. Der Altenheimbetreiber habe die Pflegekraft von der Arbeit freistellen dürfen und ihr keinen Lohn zahlen müssen, entschied das höchste Arbeitsgericht am Mittwoch in Erfurt. Allerdings sei eine Abmahnung wegen des fehlenden Impfnachweises nicht verhältnismäßig. Die Abmahnung müsse aus der Personalakte entfernt werden. (AZ: 5 AZR 192/23)

Das Gericht verwies darauf, dass die gesetzliche Nachweispflicht über eine Corona-Impfung oder eine Genesung dem Schutz von gefährdeten Patienten und Heimbewohnern diente. Arbeitgebern eröffnete dies die rechtliche Möglichkeit, Pflegekräfte ohne Immunitätsnachweis von der Arbeit freizustellen und für diese Zeit auch keine Vergütung zu zahlen.

Geklagt hatte eine Altenpflegerin, die dem Arbeitgeber keinen Nachweis über eine Corona-Impfung oder über eine Genesung vorgelegt hatte. Der Heimbetreiber stellte sie daraufhin von der Arbeit frei und zahlte keine Vergütung - auch dann nicht, als die Frau tatsächlich an Covid 19 erkrankte. Er erteilte ihr wegen des nicht vorgelegten Impfnachweises eine Abmahnung.

Die Richter entschieden, die Klägerin könne auch nicht wegen ihrer zwischenzeitlichen Covid-19-Erkrankung Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall beanspruchen. Dieser Anspruch bestehe nur, wenn die Erkrankung alleinige Ursache für den Verdienstausfall sei. Hier sei die Frau aber wegen des fehlenden Impfnachweises von der Arbeit freigestellt worden.

Vom 16. März bis Jahresende 2022 durften in Arztpraxen sowie Gesundheits- und Pfleeeinrichtungen nur Personen arbeiten, die nachweisen konnten, dass sie gegen Covid 19 geimpft oder davon genesen sind oder eine Impfunverträglichhkeit aufweisen. Bei fehlendem Nachweis musste der Arbeitgeber dies dem Gesundheitsamt melden. Die Behörde konnte dann ein Arbeitsverbot aussprechen.