Mainz (epd). Im Kündigungsschutzverfahren des Fußballprofis Anwar El Ghazi gegen seinen bisherigen Verein 1. FSV Mainz 05 hat das Arbeitsgericht Mainz nach einer mündlichen Verhandlung am Mittwoch noch keine Entscheidung gefällt. Beide Seiten verhandeln weiter über einen außergerichtlichen Vergleich, lagen in ihren Vorstellungen nach eigener Aussage allerdings noch weit auseinander. Das Verfahren um die propalästinensischen Social-Media-Posts des Fußballers soll voraussichtlich am 12. Juli fortgesetzt werden. Für den Gerichtstermin war auch El Ghazi persönlich nach Mainz gereist.
Der Anwalt des Niederländers, Alexander Bergweiler, sagte in der Verhandlung, sein Mandant würde einem Vergleich und einer vorzeitigen Vertragsauflösung zustimmen, wenn Mainz 05 ausstehende Gehaltszahlungen für die zurückliegenden Monate leiste. Der Fußballverein will einer außergerichtlichen Einigung aber nur zustimmen, wenn beide Seiten auf ihre finanziellen Ansprüche verzichten.
Nach dem Angriff der Hamas auf Israel im Oktober 2023 hatte El Ghazi auf der Plattform Instagram unter anderem die Parole „From the River to the Sea, Palestine will be free“ („Vom Fluss bis zum Meer, Palästina wird frei sein“) gepostet, die auch von radikalen Organisationen verwendet wird, die das Existenzrecht Israels bestreiten. In der Folge hatte Mainz 05 den Spieler zunächst freigestellt, den Konflikt nach einer vermeintlichen Reueerklärung jedoch für beigelegt erklärt.
El Ghazi reagierte mit einem weiteren Social-Media-Post, in dem er den Tod jeglicher Zivilisten, Antisemitismus, Besatzung, „Apartheid“ und „Völkermord“ gleichermaßen verurteilte. Weil er in der Erklärung zugleich zurückwies, er habe sich von seinen bisherigen Ansichten distanziert, sprach der Bundesliga-Verein eine fristlose Kündigung aus.
Auf die Kündigungsschutzklage hatte Mainz 05 mit einer sogenannten Widerklage reagiert, in der der Verein von El Ghazi die Zahlung von mehr als 500.000 Euro fordert. Die Summe setzt sich aus einer Vertragsstrafe und aus der Rückforderung einer „Vorausvergütung“ zusammen.