Mehrere Bundesländer wollen Widerspruchsregelung bei Organspende

Mehrere Bundesländer wollen Widerspruchsregelung bei Organspende

Berlin (epd). Acht Bundesländer setzen sich für einen erneuten Anlauf zur Einführung einer Widerspruchsregelung bei der Organspende ein. Ein am Freitag im Bundesrat in Berlin erstmals diskutierter Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen sieht vor, dass zukünftig alle Menschen in Deutschland grundsätzlich als Organspender gelten, wenn sie dem nicht widersprechen. Der Gesundheitsminister des Landes, Karl-Josef Laumann (CDU), forderte den Bundestag dazu auf, noch in dieser Wahlperiode erneut über dieses Thema zu beraten und zu entscheiden.

Ziel der Widerspruchsregelung sei, dass anders als jetzt jede Person eine Entscheidung über die Organspende treffen muss. „Ich bin der Meinung, dass es einem erwachsenen Menschen zuzumuten ist, diese Entscheidung zu treffen“, sagte Laumann.

Unterstützt wird die Initiative von Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Schleswig-Holstein. Auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte sich wiederholt für die Widerspruchsregelung ausgesprochen, um die Zahl der Organspenden zu erhöhen. In der vergangenen Wahlperiode, im Jahr 2020, hatte der Bundestag dies abgelehnt. Damit gilt in Deutschland weiter die Zustimmungsregelung. Organspender oder -spenderin wird nur, wer selbst zu Lebzeiten oder wessen Angehörige nach dem Tod ausdrücklich zustimmen.

Beschlossen wurde 2020 aber auch ein Organspenderegister, das seit Mitte März dieses Jahres in Betrieb ist. Der Wille zur Organspende kann dort dokumentiert werden. In Deutschland warteten nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation Ende vergangenen Jahres knapp 8.400 Patientinnen und Patienten auf ein Spenderorgan. Dem standen lediglich 2.900 Organspenden im Jahr 2023 gegenüber.

Die Gesetzesinitiative der Bundesländer wird zunächst weiter in den Fachausschüssen des Bundesrats beraten, bevor über sie abgestimmt wird. Bekommt der Antrag in der Länderkammer eine Mehrheit, wird er dem Bundestag zur Beratung zugeleitet, in dessen Kompetenz eine Änderung des Organspendegesetzes liegt.