EuGH stärkt Flüchtlingsschutz für Palästinenser

EuGH stärkt Flüchtlingsschutz für Palästinenser

Luxemburg, Brüssel (epd). Staatenlose Palästinenser, die beim Palästinenserhilfswerk UNRWA registriert sind, müssen als Flüchtlinge anerkannt werden, wenn der Schutz oder Beistand des UNRWA nicht mehr gewährleistet ist. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Laut EU-Recht waren Personen, die beim UNRWA registriert sind, bisher grundsätzlich von der Anerkennung als Flüchtling in der Europäischen Union ausgeschlossen.

Der EuGH entschied über den Fall einer Mutter und ihrer Tochter, die aus Gaza geflohen waren und in Bulgarien Asyl beantragt hatten. Ihr erster Antrag wurde abgelehnt, da sie nicht nachweisen konnten, aus Angst vor Verfolgung geflohen zu sein. Ihr zweiter Antrag belegte dies durch ihre Registrierung als palästinensische Flüchtlinge beim UNRWA, wurde aber ebenfalls abgelehnt, weil sie freiwillig das UNRWA-Gebiet verlassen hatten.

Die Richter des EuGH erklärten, sollte das bulgarische Gericht feststellen, dass das UNRWA im Gaza-Streifen keine menschenwürdigen Lebensbedingungen und Sicherheit mehr gewährleisten könne, müsse den beiden Antragstellerinnen der Flüchtlingsstatus zuerkannt werden. Der Gerichtshof hob hervor, dass sich die Bedingungen im Gaza-Streifen und die Leistungsfähigkeit des UNRWA aufgrund der Ereignisse vom 7. Oktober 2023 erheblich verschlechtert hätten.