Verbände: Neben Kinderfreibetrag auch Kindergeld anheben

Verbände: Neben Kinderfreibetrag auch Kindergeld anheben

Berlin (epd). Mehrere Verbände haben die geplante Erhöhung des steuerlichen Kinderfreibetrags für das Jahr 2024 ohne eine gleichzeitige Anhebung des Kindergeldes kritisiert. Die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen forderte am Freitag in Berlin, das Kindergeld an die maximale steuerliche Entlastungswirkung der Kinderfreibeträge anzupassen.

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) will den Kinderfreibetrag rückwirkend für dieses Jahr erhöhen. Er soll um 228 Euro auf 9.540 Euro steigen. Für die beiden kommenden Jahre sind weiteren Erhöhungen geplant. Der Kinderfreibetrag und der Betreuungsfreibetrag zusammen betragen in diesem Jahr 9.312 Euro. Für diese Summe pro Kind müssen die Eltern keine Steuern zahlen. Sie wird vor der Versteuerung vom Einkommen abgezogen.

Die Arbeitsgemeinschaft monierte, die Kinderfreibeträge sollten in diesem Jahr ein zweites Mal angehoben werden, ohne eine entsprechende Erhöhung beim Kindergeld vorzunehmen. Die Lücke zwischen der maximalen steuerlichen Entlastung des Kinderfreibetrags und der Höhe des Kindergeldes sei durch das Inflationsausgleichsgesetz von 2022 etwas reduziert worden. Sie habe sich jedoch wieder vergrößert, als sich die Kinderfreibeträge in diesem Jahr, wie ebenfalls im Inflationsausgleichsgesetz vorgesehen, erhöhten.

Der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen gehören unter anderem der Deutsche Familienverband, die Evangelische Arbeitsgemeinschaft Familie, der Familienbund der Katholiken, der Verband alleinerziehender Mütter und Väter und das Zukunftsforum Familie an.