Weitere Finanzierung des Missbrauchs-Fonds offen

Weitere Finanzierung des Missbrauchs-Fonds offen

Berlin (epd). Beim Fonds sexueller Missbrauch gehen jedes Jahr weiterhin rund 5.000 Anträge auf Unterstützung ein, etwa 420 pro Monat. Das teilte das Bundesfamilienministerium auf Anfrage dem Evangelischen Pressedienst (epd) mit. Etwa 1.200 Anträge sind derzeit noch nicht entschieden. Die Bearbeitung dauert normalerweise etwa drei Monate. Bei dem Fonds (FSM) können Betroffene seit 2013 Hilfen beantragen, die über Leistungen der Kranken- oder Pflegekassen oder andere Unterstützungen hinausgehen.

Nach Angaben des Familienministeriums sind dem Fonds in diesem Jahr keine Mittel zugeflossen. Ob dies 2025 der Fall sein werde, sei Gegenstand der regierungsinternen Haushaltsverhandlungen, hieß es. Im Entwurf des Anti-Missbrauchsgesetzes vom April dieses Jahres werden zu dem Fonds keine Angaben gemacht. Der Gesetzentwurf hätte eigentlich im Mai vom Bundeskabinett beschlossen werden sollen. Er verzögert sich aber derzeit im Rahmen der regierungsinternen Abstimmung weiter.

In der Regel werden den Angaben des Ministeriums zufolge aus dem Missbrauchs-Fonds pro Antrag 10.000 Euro bewilligt. Für Menschen mit Behinderungen - das sind bis zu zehn Prozent der Antragstellerinnen und -steller - kommen weitere 5.000 Euro hinzu. Zur Finanzlage des Fonds hieß es, es stünden noch rund 28 Millionen Euro zur Verfügung.

Seit dem Start vor elf Jahren sind 164 Millionen Euro in den Fonds geflossen. Bis Ende Mai dieses Jahres hatten den Angaben zufolge insgesamt 29.359 Menschen einen Antrag auf Hilfen gestellt. Wie viel die Betroffenen von der bewilligten Summe ausschöpfen, ist unterschiedlich. Die Leistungen werden in den meisten Fällen über einen längeren Zeitraum hinweg abgerufen, etwa quartalsweise für Therapiestunden.

Der Fonds sexueller Missbrauch wird seit acht Jahren nur noch aus Bundesmitteln finanziert. Für Anträge, die bis zum 30. April 2016 eingegangen waren, beteiligten sich die Länder Bayern, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern mit insgesamt 12,3 Mio. Euro.

Mit einem „Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ sollen das Amt der Missbrauchsbeauftragten und die Rechte der Betroffenen gesetzlich gestärkt werden. Außerdem soll der Bundestag regelmäßig über das Thema beraten.