Genf (epd). Das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte hat sich am Mittwoch zutiefst beunruhigt über die weit verbreitete und anhaltende Anwendung von Körperstrafen in Afghanistan geäußert. Am Dienstag seien 63 Männer und Frauen auf einem Sportplatz in der Stadt Sar-e-pul öffentlich ausgepeitscht worden, teilte das Hochkommissariat in Genf mit.
Mit dem Auspeitschen sollten angebliche Vergehen wie „Weglaufen von zu Hause“ geahndet werden. Die 48 Männer und 15 Frauen hätten Berichten zufolge zwischen 15 und 39 Peitschenhiebe erdulden müssen, bevor sie ins Gefängnis zurückgebracht wurden. Die Bestrafung sei Berichten zufolge vor Mitgliedern der herrschenden radikalislamischen Taliban und Hunderten von Anwohnern vollzogen worden.
Körperliche Züchtigung sei ein klarer Verstoß gegen die internationalen Menschenrechtsnormen. Afghanistan sei sowohl dem Übereinkommen gegen Folter als auch dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte beigetreten. Alle Menschen hätten das Recht, mit Respekt vor ihrer angeborenen Würde und Gleichheit behandelt zu werden.
Frauen, die öffentlich für sogenannte moralische Verbrechen bestraft würden, seien einem erhöhten Risiko ausgesetzt, Gewalt seitens ihrer Familien und Gemeinschaften zu erfahren. Die herrschenden Taliban sollten alle Formen der körperlichen Züchtigung unverzüglich einzustellen. Zudem müssten die Taliban ordnungsgemäße und faire Verfahren für alle Personen gewährleisten, die strafrechtlich angeklagt werden.