Ampel-Koalition führt Wohngemeinnützigkeit wieder ein

Ampel-Koalition führt Wohngemeinnützigkeit wieder ein
Steuervergünstigungen für Vermieter sollen dafür sorgen, dass mehr bezahlbare Wohnungen auf den Markt kommen. Die Koalition wird aber, anders als geplant, den gemeinnützig vermietenden Unternehmen und Stiftungen keine Investitionszuschüsse geben.

Berlin (epd). Die Bundesregierung will für mehr bezahlbare Wohnungen die vor 34 Jahren abgeschaffte Wohngemeinnützigkeit in neuer Form wieder einführen. Das Kabinett billigte am Mittwoch in Berlin eine entsprechende Änderung im Jahressteuergesetz 2024. Dadurch werden Unternehmen, Vereine oder Stiftungen steuerlich begünstigt, die dauerhaft Wohnungen zu einem Preis unter den ortsüblichen Mieten anbieten. Das Bundesbauministerium rechnet damit, dass zusätzlich mindestens 100 Unternehmen von der Neuregelung Gebrauch machen - beispielsweise indem Firmen Werkswohnungen bauen lassen oder Anbieter einen Teil ihrer Wohnungen nach dem Gemeinnützigkeitsrecht vermieten.

Die Einkommen der Mieterinnen und Mieter dieser Wohnungen dürfen eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Sie liegt dem Gesetzentwurf zufolge beim Fünffachen der Sozialhilfe für Mehrpersonen-Haushalte und beim Sechsfachen für Alleinstehende und Alleinerziehende. Ob die Einkommensgrenze eingehalten wird, soll nur am Anfang des Mietverhältnisses überprüft werden.

Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) erklärte, die Einkommensgrenzen seien so festgelegt, dass grundsätzlich rund 60 Prozent der Haushalte in Deutschland von der neuen Wohngemeinnützigkeit profitieren könnten. Mit der Gemeinnützigkeit werde neben dem sozialen Wohnungsbau eine weitere Säule für bezahlbaren Wohnraum geschaffen. Sie freue sich, dass das Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag nun umgesetzt werde.

Den Anbietern des günstigeren Wohnraums werden Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer erlassen. Dem Ministerium zufolge können sich die Steuerentlastungen auf 1.000 bis 2.000 Euro pro Wohnung belaufen; ein Unternehmen mit 300 Wohnungen würde demnach rund eine halbe Million Euro einsparen und könnte das Geld für die Reduzierung der Mieten einsetzen, erklärte das Ministerium.

Die Wohngemeinnützigkeit war 1990 von der damaligen schwarz-gelben Koalition unter Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) abgeschafft worden. SPD, Grüne und FDP hatten sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, eine neue Wohngemeinnützigkeit einzuführen. Ursprünglich sollten die Änderungen bereits im vorigen Jahr kommen und auch Investitions-Zuschüsse umfassen. Dazu sagte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP), dieses Vorhaben sei in der Koalition „nicht geeint“ und angesichts der Haushaltslage auch nicht finanzierbar.

Während Regierungssprecher Steffen Hebestreit die Einführung der neuen Wohngemeinnützigkeit einen „wirklichen Durchbruch“ nannte, obwohl man nicht alles habe umsetzen können, sprach der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, von einer „Mini-Wohngemeinnützigkeit“. Wenn es die dringend erforderlichen Investitions-Zulagen nicht gebe, werde die Rechtsänderung nur den Unternehmen nützen, die bereits gemeinnützig seien, sagte er voraus. Das sei bedauerlich, da nach dem Wohngemeinnützigkeitsrecht dauerhaft bezahlbare Wohnungen an den Markt kämen, während Sozialwohnungen nach Ablauf der Sozialbindung teurer würden. Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetz noch zustimmen.