Berlin (epd). Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) hat die rechtlichen Voraussetzungen für den Ausschluss von AfD-Politikern aus kirchlichen Ämtern geschaffen. Die Kirchenleitung habe das Ältestenwahlgesetz entsprechend angepasst, teilte die EKBO am Freitag in Berlin mit. So werde in entsprechenden Fällen die Beendigung des Amtes und ihr Zeitpunkt künftig durch das Konsistorium festgestellt. Zuvor würden die betreffende Person und der Gemeindekirchenrat angehört.
Hintergrund sei ein entsprechender Beschluss der Landessynode vom April. Darin hieß es, die Landessynode halte die Mitgliedschaft in der AfD oder tätige Unterstützung der Partei für „unvereinbar mit dem Bekenntnis zu Wort und Sakrament und der Ausrichtung des Lebens auf Jesus Christus“. Die AfD verfolge immer stärker menschenfeindliche Ziele.
Bei den Kreistagswahlen im Kreis Ostprignitz-Ruppin am 9. Juni kandidiert mit Henry Preuß ein Mitglied des Gemeindekirchenrats der Gesamtkirchengemeinde Ruppin für die AfD. Die Superintendentin des Evangelischen Kirchenkreises Wittstock-Ruppin, Carola Ritter, teilte auf Anfrage mit, der Kirchenkreis sei bei Bekanntwerden der Kandidatur von Preuß durch die Gesamtkirchengemeinde Ruppin zeitnah informiert worden. Ebenso seien die zuständigen Stellen der Landeskirche informiert worden.
Im Rahmen einer Sitzung des Gemeindekirchenrats sei mit Preuß über die Unvereinbarkeit von Ältestenamt und einer Kandidatur für die AfD gesprochen worden, sagte die Superintendentin weiter. Zuerst hatte der „Tagespiegel“ berichtet.