München (epd). Bayern will sich für einen rechtssicheren finanziellen Ausgleich für pflegende Angehörige im Erbfall starkmachen. „Ehepartner, Lebensgefährten oder Schwiegerkinder haben derzeit keinen gesetzlichen Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich im Erbfall. Das soll sich ändern“, sagte Justizminister Georg Eisenreich (CSU) am Mittwoch in München. Bayern wolle daher einen entsprechenden Antrag bei der Justizministerkonferenz am 5. und 6. Juni in Hannover einbringen.
Mehr als vier Millionen Menschen in Deutschland werden laut Eisenreich zuhause gepflegt. In drei von vier Fällen übernähmen Angehörige diese Aufgabe. Die Forderung aus Bayern: Für häusliche Pflegeleistungen brauche es eine angemessene Honorierung, die im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt werden sollte. „Im Alltag vergessen die Beteiligten häufig, entsprechende Regelungen zu treffen oder sie trauen sich aus emotionalen Gründen nicht, das Thema anzusprechen.“ Rechtliche Probleme könnten auch auftreten, wenn Zweifel an der Geschäfts- oder Testierfähigkeit des gepflegten Erblassers aufkommen.
Ein rechtssicherer finanzieller Ausgleich - etwa in Form von Vermächtnis oder Nachlassverbindlichkeit - sei angesichts einer alternden Gesellschaft zudem ein Anreiz, Angehörige zuhause zu pflegen. „Jeder, der schon mal einen Angehörigen gepflegt hat, weiß, wie herausfordernd diese Aufgabe physisch und psychisch sein kann und wie viel Zeit es im Alltag kostet.“ Die häusliche Pflege schone zudem das Vermögen des Gepflegten, sagte Eisenreich weiter. Zu klären sei, wer anspruchsberechtigt sei, wie der finanzielle Ausgleich konkret bemessen werden soll und welche zeitlichen Grenzen angemessen seien.