Brüssel (epd). Das EU-Lieferkettengesetz ist endgültig beschlossen. Die EU-Minister nahmen das Gesetz am Freitag an, wie der Rat in Brüssel mitteilte. Das Gesetz soll dafür sorgen, dass europäische Unternehmen die Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards in ihren Lieferketten sicherstellen.
Das Gesetz war im Verhandlungsprozess abgeschwächt worden, sodass nun weniger Unternehmen von der Regelung betroffen sind als ursprünglich geplant. Zunächst sollte es für Unternehmen ab 500 Beschäftigten mit einem globalen Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro im Jahr gelten. Das nun angenommene Gesetz gilt für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten. Die jährliche Umsatzschwelle liegt bei 450 Millionen Euro. Auch die Möglichkeit einer zivilrechtlichen Haftung wurde abgeschwächt.
Die „Initiative Lieferkettengesetz“, die von verschiedenen Hilfsorganisationen getragen wird, bezeichnete die Entscheidung als „Paradigmenwechsel“. Der Sprecher der Initiative, Johannes Heeg, sagte: „Das ist ein Erfolg der Zivilgesellschaft und eine gute Nachricht für alle, die unter ausbeuterischen Bedingungen in Lieferketten arbeiten.“ Aus Sicht des UN-Kinderhilfswerkes Unicef kommt es jetzt auf die Umsetzung an. Die deutsche Gesetzgebung müsse Kinder wirksam vor Verletzungen ihrer Rechte durch unternehmerisches Handeln schützen, betonte der Geschäftsführer von Unicef Deutschland, Christian Schneider.
Das EU-Parlament hatte bereits im April den Weg für das Vorhaben freigemacht. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, das Regelwerk in nationales Recht umzusetzen.