Nürnberg (epd). Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zieht fünf Jahre nach Einführung des Teilhabechancengesetzes eine positive Bilanz. Damit werde die Beschäftigungsfähigkeit und soziale Teilhabe der Leistungsberechtigten verbessert, teilte das IAB am Freitag mit. Das Teilhabechancengesetz soll die Arbeitsmarktintegration von Langzeitarbeitslosen verbessern. Es trat zum 1. Januar 2019 in Kraft.
Das zur Bundesagentur für Arbeit gehörende Institut stellte die Ergebnisse einer eigenen Evaluation zu dem Gesetz vor. Dessen Kern des Gesetzes bilden gestaffelte Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber, die Langzeitarbeitslose einstellen.
Klaus Bermig, Leiter der Unterabteilung „Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende“ im Bundesarbeitsministerium, sagte, die Ergebnisse der IAB-Evaluation stellten den Instrumenten zwar ein gutes Zeugnis aus. Aber die künftige Entwicklung gerade beim Förderangebot „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ könne nicht losgelöst von der angespannten Haushaltslage des Bundes betrachtet werden. Die langfristige Finanzierung sei nicht sicher.
Joachim Wolf vom IAB betonte, beim Förderinstrument „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ seien überraschend hohe Effekte auf den Übergang der Geförderten in eine reguläre Anschlussbeschäftigung beobachtet worden. Es bleibe aber eine offene Frage, „welche Anschlussperspektive jenen Geförderten geboten werden kann, die nach Ende der geförderten Beschäftigung nicht unmittelbar auf dem regulären Arbeitsmarkt Fuß fassen können“.