Wenige Länder erhöhen pauschal den Schutz für Wahlkämpfer

Wenige Länder erhöhen pauschal den Schutz für Wahlkämpfer

Berlin (epd). Nach den Gewalttaten gegen Politiker und Wahlkampfhelfer wird in den meisten Bundesländern der polizeiliche Schutz nicht pauschal erhöht. Wie eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) unter den Innenministerien der Länder ergab, setzen sie zumeist auf Prävention, konkrete Lagebeurteilungen und stärkere Sicherheitsvorkehrungen, wenn es geboten erscheint. Der Schutz könne nicht allein durch die Polizeien und Sicherheitsbehörden gewährleistet werden, hieß es etwa aus Brandenburg. Wahlhelfern gezielt polizeilichen Schutz zu gewähren, sei personell nicht darstellbar, erklärte das Bremer Innenressort.

Es bedürfe einer gesamtgesellschaftlichen Anstrengung, erklärte das brandenburgische Innenministerium in Potsdam, das zugleich von „Symptomen einer zunehmenden Verrohung in der Gesellschaft“ sprach. Angriffe gegen Politikerinnen und Politiker sowie Wahlkampfhelfer hatten in den vergangenen Wochen für Erschrecken gesorgt. Für besondere Aufmerksamkeit sorgte der Angriff auf den EU-Abgeordneten Matthias Ecke in Dresden, nach dem der Politiker im Krankenhaus behandelt werden musste.

Einige Bundesländer ergreifen aber auch konkrete Maßnahmen. In Sachsen werden nach Angaben des dortigen Innenministeriums unter anderem Parteibüros verstärkt überwacht. 43 politisch motivierte Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger gab es dort bereits in diesem Jahr. In Mecklenburg-Vorpommern sollen, je näher der Termin der Europa- und zahlreichen Kommunalwahlen am 9. Juni rückt, unter anderem Wahllokale bei Streifenfahrten stärker einbezogen werden, wie das dortige Ministerium mitteilte.

Ansonsten setzen alle Bundesländer auf Prävention, indem sie Politikern Beratungen anbieten und Empfehlungen zum Schutz geben. In Rheinland-Pfalz wird beispielsweise zum Schutz des privaten Raums von Kandidatinnen und Kandidaten in den Bekanntmachungen der Vorschläge zur Kommunalwahl anstelle der konkreten Anschrift nur noch der Wohnort veröffentlicht.