Berlin (epd). Die Bundesministerien geben Verbänden einer Studie zufolge oftmals nur wenig Zeit für die fachliche Bewertung von Gesetzentwürfen. Verbände sollten dafür mindestens 20 Arbeitstage Zeit haben, sagte der Projektleiter beim Verein „Mehr Demokratie“, Oliver Wiedmann, am Mittwoch in Berlin. Eine Studie des Vereins in Kooperation mit „FragDenStaat“ und „Green Legal Impact“ zeige aber, dass sie in der aktuellen Wahlperiode im Schnitt nur 14,6 Arbeitstage Zeit für eine Stellungnahme bekommen, in der vergangenen Wahlperiode waren es 15,8 Arbeitstage.
Besonders schlecht schneiden den Angaben zufolge das Bundesbau- sowie das Bundeswirtschaftsministerium ab. Das Bauministerium räumt demnach eine durchschnittliche Stellungnahmefrist von fünf Tagen, das Haus von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) von knapp zwölf Arbeitstagen ein. Lediglich das Justizministerium lasse den Verbänden mit im Schnitt 23 Tagen ausreichend Zeit, die Gesetze zu bewerten.
Der Studie zufolge mussten die Verbände in knapp zwei Drittel der Fälle ihre Stellungnahmen in weniger als 20 Arbeitstagen, also rund vier Wochen, abgeben. Bei fast jedem fünften Vorhaben (18 Prozent) betrug die Frist fünf oder weniger Tage. Es gab auch Fälle, in denen den Verbänden nur zwei Tage Zeit gegeben wurde, etwa beim Klimaschutzgesetz, wie Marie Bohlmann von „Green Legal Impact“ erläuterte: „Es wurde an einem Donnerstag um 18:28 Uhr verschickt mit einer Frist bis Montag, 10 Uhr.“
Die Zeitfenster für die Verbändebeteiligung sind gesetzlich nicht geregelt. Die Studienautorinnen und -autoren sprechen sich dafür aus, in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Ministerien (GGO) eine Minimalfrist von 20 Arbeitstagen festzulegen. In der Verbändeanhörung bitten Ministerien die Fachleute, Gesetzesvorhaben zu bewerten, bevor die Entwürfe innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und dann abschließend vom Bundestag beraten und beschlossen werden.