Straßburg (epd). Die Lebensdauer von Smartphones, Kühlschränken und Waschmaschinen soll steigen. Das EU-Parlament will ein „Recht auf Reparatur“ für solche Geräte gesetzlich verankern. Am Dienstag stimmte eine überwältigende Mehrheit von 584 Abgeordneten final für eine entsprechende EU-Richtlinie, drei Abgeordnete stimmten dagegen, 14 enthielten sich bei der Abstimmung in Straßburg.
Die EU-Staaten müssen der Richtlinie noch final zustimmen. Dies gilt als Formsache. Bis Verbraucher von dem neuen Recht profitieren, dauert es noch: Die EU-Staaten haben zwei Jahre Zeit, um die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen.
Bisher werden laut Angaben des EU-Parlamentes nur 20 Prozent aller Telefone und Computer repariert. 35 Millionen Tonnen Müll entstehen so jährlich in der EU, weil Produkte weggeworfen und durch neue ersetzt werden.
Mit dem Recht auf Reparatur müssen Hersteller Produkte auch nach Ablauf der Garantie reparieren. Außerdem müssen sie die Reparatur auch unabhängigen Werkstätten ermöglichen und etwa Ersatzteile bereitstellen. Verbraucher sollen Anreize bekommen, sich für eine Reparatur zu entscheiden, statt für den Ersatz durch ein neues Gerät. Tritt ein Mangel während der gesetzlichen Garantiezeit auf und Verbraucher entscheiden sich für eine Reparatur, soll sich die Garantielaufzeit um zwölf Monate verlängern. Online-Plattformen sollen bei der Suche nach lokalen Reparaturdiensten helfen. Die Liste an Geräten, die unter das Recht auf Reparatur fallen, soll mit der Zeit erweitert werden.
Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) begrüßte die Entscheidung. „Das heute vom EU-Parlament beschlossene Recht auf Reparatur ist ein wichtiger Meilenstein im Verbraucherschutz“, erklärte sie. Die Lebens- und Nutzungsdauer von Produkten nehme immer weiter ab. Das solle sich mit dem neuen Gesetz ändern.
Der EU-Abgeordnete René Repasi (SPD) erklärte, derzeit bekämen Verbraucher im Garantiefall meist ein neues Gerät, nach Ablauf der Garantie müssten sie das defekte Produkt allzu oft entsorgen, weil keine Reparatur vorgesehen sei. Fahrräder seien ein gutes Beispiel dafür, wie der Markt künftig auch bei anderen Produkten funktionieren soll: „Man kann sie reparieren, Nutzer tun das auch und es gibt die entsprechende Infrastruktur“, sagte Repasi. Wenn Unternehmen nicht länger von einer möglichst kurzen Lebensdauer profitierten, hätten sie grundsätzlich einen Anreiz, langlebige Produkte herzustellen.
Die Europaparlamentarierin Anna Cavazzini (Grüne) erklärte zu dem Beschluss: „Firmen wie Apple werden nicht mehr die Lebensdauer unserer Produkte diktieren, denn Hersteller werden zur Reparatur verpflichtet. Anleitungen und Ersatzteile werden für Tüftlerinnen und Tüftler und unabhängige Werkstätten zu einem angemessenen Preis zur Verfügung gestellt.“
Zustimmend äußerte sich auch der Naturschutzbund Deutschland. NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger sprach von einer klaren Absage an Verschwendung und Kurzlebigkeit. Das neue Recht „könnte das Ende von Wegwerfprodukten einläuten. Die Europäische Union nimmt Hersteller in die Pflicht: Wer am Markt bestehen will, muss mehr Qualität und Nachhaltigkeit schaffen.“