Straßburg (epd). Das EU-Parlament will ein „Recht auf Reparatur“ für Handys, Kühlschränke und ähnliche Geräte gesetzlich verankern. Am Dienstag stimmte eine überwältigende Mehrheit von 584 Abgeordneten final für eine entsprechende EU-Richtlinie, 3 Abgeordnete stimmten dagegen, 14 enthielten sich bei der Abstimmung in Straßburg.
Die EU-Staaten müssen der Richtlinie ebenfalls noch final zustimmen. Dies gilt als Formsache. Bis Verbraucher von dem neuen Recht profitieren, dauert es noch: Die EU-Staaten haben zwei Jahre Zeit, um die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen.
Bisher werden laut Angaben des Parlamentes nur 20 Prozent aller Telefone und Computer repariert. 35 Millionen Tonnen Müll entstehen so jährlich in der EU, weil Gegenstände weggeworfen und durch neue ersetzt werden.
Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) begrüßte das Ergebnis der Abstimmung. „Das heute vom EU-Parlament beschlossene Recht auf Reparatur ist ein wichtiger Meilenstein im Verbraucherschutz“, erklärte sie. Die Lebens- und Nutzungsdauer von Produkten nehme immer weiter ab. Das solle sich mit dem neuen Gesetz ändern.
Der EU-Abgeordnete René Repasi (SPD) erklärte, im Garantiefall würden Verbraucher derzeit meist ein neues Gerät bekommen, nach Ablauf der Garantie müssten sie das kaputte Gerät allzu oft entsorgen, weil keine Reparatur vorgesehen sei. Fahrräder seien ein gutes Beispiel dafür, wie der Markt in Zukunft auch bei anderen Produkten funktionieren soll: „Man kann sie reparieren, Nutzer tun das auch und es gibt die entsprechende Infrastruktur“, sagte Repasi. Da Unternehmen nicht länger von einer möglichst kurzen Lebensdauer profitieren würden, hätten sie grundsätzlich einen Anreiz, langlebige Produkte herzustellen.