Berlin (epd). Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat eine schnelle Umsetzung des EU-Lieferkettengesetzes angekündigt. Sobald die Rechtstexte vorliegen, werde man diese auswerten und sich unmittelbar an die Umsetzung machen, sagte der Minister am Donnerstag anlässlich einer Konferenz zu Sorgfaltspflichten in globalen Lieferketten in Berlin. Zwei Jahre habe man Zeit, die EU-Richtlinie umzusetzen, auf die sich die EU-Staaten im März geeinigt hatten. Bis dahin gilt laut Heil das deutsche Lieferkettengesetz.
Heil versprach, dass die Unternehmen bei der Umsetzung des EU-Rechts nicht mit mehr bürokratischen Aufwand rechnen müssen. Es werde keine doppelten Berichtspflichten geben, sagte der SPD-Politiker.
Das EU-Gesetz soll für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von über 450 Millionen Euro gelten. Das 2023 in Kraft getretene deutsche Lieferkettengesetz gilt ebenfalls ab 1.000 Beschäftigten, aber unabhängig vom Umsatz. Ein weiterer Unterschied ist, dass beim EU-Regelwerk Betroffene von Menschenrechtsverletzungen Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen auf Schadenersatz verklagen können.
Bundesentwicklungsministerin Svenja Schulze (SPD) betonte, dass es bei dem Lieferkettengesetz darum gehe, Rohstoffe, die in Europa konsumiert werden, so herzustellen, dass Menschen nicht darunter leiden. „Es geht um menschenwürdige Arbeit, es geht darum, Waren ohne Kinderarbeit herzustellen und mitzuhelfen, dass Minen und Fabriken Sicherheitsstandards haben“, sagte Schulze. Sie merkte an, dass das deutsche Lieferkettengesetz, das seit 2023 gilt, bereits Wirkungen zeige. Gewerkschaften würden endlich ernst genommen und Beschwerdestellen eingerichtet.