Berlin (epd). Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) plädiert für einen neuen Anlauf zu einer gesetzlichen Regelung der Sterbehilfe. „Ich fände es gut, wenn es zu einem Ergebnis in dieser Legislaturperiode käme“, sagte Buschmann dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (Freitag). Die Bundesregierung lasse hier aber, wie bei komplexen medizinethischen Fragen üblich, dem Parlament den Vortritt. Am wichtigsten sei, „dass die Lösung gut ist, denn es geht hier um eines der höchsten Rechtsgüter, nämlich das menschliche Leben“.
Das Bundesverfassungsgericht habe zurecht betont, dass Menschen das Recht haben müssten, selber über ihr Lebensende zu entscheiden, erklärte Buschmann. „Gleichzeitig muss verhindert werden, dass Menschen diese Entscheidung vorschnell treffen und dass auf sie Druck ausgeübt werden kann, zu einer solchen Lösung zu greifen.“ Nötig sei eine „hinreichend klare gesetzliche Regelung, die Rechtssicherheit für alle Beteiligten bringt“, betonte Buschmann.
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2020 entschieden, dass das Recht auf selbstbestimmtes Sterben auch das Recht umfasst, sich das Leben zu nehmen und sich dabei von Dritten helfen zu lassen. Es kippte damit ein pauschales Verbot organisierter Suizidassistenz.
Im Bundestag war 2023 ein Anlauf für eine neue Regelung gescheitert. Keiner der Anträge, für die sich jeweils fraktionsübergreifend Abgeordnete zusammengetan hatten, fand die erforderliche Mehrheit.