Brüssel (epd). Der Verkauf von Produkten aus Zwangsarbeit in der Europäischen Union (EU) soll künftig verboten werden. Die EU-Mitgliedsstaaten und das EU-Parlament einigten sich in der Nacht zum Dienstag auf ein entsprechendes Gesetz, wie sie am Dienstag in Brüsseö mitteilten. Diese politische Einigung muss noch formal durch den Rat der EU und das Parlament bestätigt werden.
Konkret sieht das Gesetz vor, dass kein Teil eines Produktes unter Zwangsarbeit hergestellt werden darf. Handelt es sich beispielsweise um ein Teil eines Autos, ist der Autohersteller verpflichtet, entweder einen neuen Zulieferer zu finden oder die Arbeitsbedingungen zu verbessern. „Stammen die Tomaten für eine Soße aus Zwangsarbeit, muss die gesamte Soße entsorgt werden“, erklärte der Rat.
EU-Kommission und Mitgliedsstaaten sollen gemeinsam untersuchen, ob Zwangsarbeit in den Lieferketten vorkommt. Kleine und mittelständische Unternehmen sollen bei der Umsetzung der Verordnung unterstützt werden.
„Damit ist ein erster Schritt getan, die unerträglichen Zustände, unter denen Millionen von Menschen unsere Konsumgüter produzieren, zu beenden“, begrüßte Helmut Scholz, handelspolitischer Sprecher von Die Linke im Europaparlament, die politische Einigung am Dienstag.
Die EU-Abgeordnete Svenja Hahn (FDP) zeigte sich zurückhaltend. „Auf die mündlichen Vereinbarungen folgen jetzt weitere technische Verhandlungen, die erst zeigen werden, ob das Gesetz praxistauglich werden wird. Die Details werden entscheidend sein. Das müssen wir in den nächsten Wochen analysieren und bewerten.“
Im Regelfall gilt die politische Einigung zwischen Mitgliedsstaaten und EU-Parlament als Durchbruch im EU-Gesetzgesebungsprozess, die formale Zustimmung in Rat und Parlament als Formsache. Zuletzt hat die FDP der Bundesregierung jedoch mehrfach ihre Zustimmung zu bereits vollständig ausgehandelten EU-Gesetzen verweigert.