Berlin (epd). Die Bundesregierung hat die von den Ländern geforderte gesetzliche Grundlage für eine Bezahlkarte für Flüchtlinge auf den Weg gebracht. Im Umlaufverfahren billigte das Kabinett am Freitag eine Formulierungshilfe, die nun im Bundestag beraten werden soll. Sie sieht vor, dass die Bezahlkarte als Form für den Empfang von Sozialleistungen ausdrücklich im Asylbewerberleistungsgesetz genannt wird. Gleichzeitig soll die Einsatzmöglichkeit erweitert werden, indem auch Asylsuchende, die nicht in Gemeinschaftsunterkünften leben, die Karte erhalten können.
Einige Punkte sind aber nach wie vor strittig. Wie der Evangelische Pressedienst (epd) aus Regierungskreisen erfuhr, soll im parlamentarischen Verfahren geprüft werden, ob bei Personengruppen wie Erwerbstätigen, Auszubildenden oder Studierenden eine Ausnahme von der Bezahlkarte gemacht wird, wenn sie längst die sogenannten Analogleistungen, also Grundsicherung, beziehen. Insbesondere Erwerbstätige hätten bereits ein Gehaltskonto, hieß es zur Begründung.
Ebenfalls im Bundestag diskutiert werden soll die Forderung der Länder, dass gesetzlich klargestellt wird, dass Leistungen für Unterkunft und Heizung direkt an den Vermieter möglich sind, „wenn die zweckentsprechende Verwendung durch die leistungsberechtigte Person nicht sichergestellt ist“.
Bund und Länder hatten sich im November darauf verständigt, eine möglichst einheitliche Bezahlkarte für Flüchtlinge einzuführen. Die Karte mit Debit-Funktion ohne Kontobindung soll primär dazu dienen, Einkäufe zu bezahlen. Der Bund hatte zugesagt, die gesetzliche Grundlagen zu ändern, sollte dies notwendig sein. Zuletzt gab es innerhalb der Ampel-Koalition Streit darüber, wie weit diese Änderungen gehen sollen. Die Grünen waren gegen weitreichende Änderungen.