Karlsruhe, Köln (epd). Der Bundesgerichtshof hat die Haftstrafe für einen Missbrauchstäter aus dem „Missbrauchskomplex Wermelskirchen“ bestätigt. Die Revision des Angeklagten gegen seine Verurteilung zu 14 Jahren und sechs Monaten Gefängnis und anschließender Sicherungsverwahrung wurde verworfen, wie der Bundesgerichtshof am Montag in Karlsruhe mitteilte. Mit dem Urteil des zweiten Strafsenats sei das Urteil des Landgerichts Köln vom Februar vergangenen Jahres rechtskräftig. (AZ: 102 KLs 26/22)
Das Landgericht Köln hatte im Februar vergangenen Jahres den damals 45-Jährigen im „Missbrauchskomplex Wermelskirchen“ zu 14 Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt und eine anschließende Sicherungsverwahrung verhängt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann aus Wermelskirchen 116 Fälle von sexualisierter Gewalt an 22 Kindern begangen hat. Das jüngste Opfer sei ein Säugling gewesen. Zudem soll der Angeklagte auch Kindern mit Behinderung sexuelle Gewalt angetan haben. Der IT-Fachmann hatte die Taten gefilmt und die Videos mit anderen getauscht.
Der Angeklagte hatte sich zudem über Internetportale als Babysitter angeboten, vor allem im Rheinland. So soll er auf Suchanfragen von Eltern reagiert und sich damit Zugang zu Kindern verschafft haben. Die ihm anvertrauten Kinder missbrauchte er in einer Vielzahl von Fällen. Außerdem verübte er Missbrauchstaten in seinem „sozialen Nahbereich“. Daneben beteiligte er sich mittels Echtzeitübertragungen über das Internet an Missbrauchstaten anderer Erwachsener an Kindern. Ende 2021 war der IT-Fachmann festgenommen worden. Durch den Fall waren die Ermittler auch auf weitere Verdächtige gestoßen.