Brüssel, Luxemburg (epd). Auch befristet beschäftigte Arbeitnehmer haben laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ein Recht darauf, den Kündigungsgrund zu erfahren. Der Arbeitnehmer brauche die Information, um beurteilen zu können, ob die Kündigung gerechtfertigt ist oder ob er gegebenenfalls gerichtlich dagegen vorgehen kann, entschieden die Richter am Dienstag in Luxemburg. Die temporäre Beschäftigung rechtfertige keine schlechtere Behandlung.
Vor dem EuGH ging es um einen Fall in Polen. Ein Arbeitgeber hatte einen befristeten Arbeitsvertrag vorzeitig und ohne Angabe von Gründen gekündigt. Nach polnischem Recht ist ein Arbeitgeber nur bei unbefristeten Arbeitsverträgen verpflichtet, die Kündigung schriftlich zu begründen. Der Arbeitnehmer sah darin eine Diskriminierung. Das polnische Gericht fragte daraufhin den EuGH an.
Die Richter in Luxemburg gaben dem Arbeitnehmer recht. Das EU-Recht verbietet die Diskriminierung von befristet Beschäftigten und diese Ungleichbehandlung würde befristet Beschäftigte benachteiligen. Die Mitteilung der Kündigungsgründe beeinträchtige nicht die Flexibilität eines befristeten Arbeitsvertrages für Arbeitgeber.