Potsdam (epd). Die Finanzierung der freien Schulen in Brandenburg wird Thema beim Bundesverfassungsgericht. Am höchsten deutschen Gericht sei am Freitag eine Verfassungsbeschwerde des Trägervereins der Waldorfschule Frankfurt an der Oder eingereicht worden, teilten die brandenburgische Arbeitsgemeinschaft freier Schulen und der Verband deutscher Privatschulen in Potsdam mit. Damit sollen Nachzahlungen von Betriebskostenzuschüssen des Landes Brandenburg für die Schulen durchgesetzt werden.
Der Trägerverein der Waldorfschule betreibt den Angaben zufolge den zugrundeliegenden Rechtsstreit als Musterverfahren auch für weitere Privatschulträger in Brandenburg, deren rund 500 Einzelverfahren zurzeit ruhen. In allen Verfahren gehe es um insgesamt vier Zuwendungsjahre vom Sommer 2018 bis zum Sommer 2022 und um Forderungen an das Land in Höhe von insgesamt bis 84 Millionen Euro. Seitdem bestehe durch eine Änderung des Schulgesetzes Rechtssicherheit.
Im Kern geht es in dem Rechtsstreit darum, welche Tarifgehälter an staatlichen Schulen bei der Berechnung der Zuschüsse für die freien Schulen zugrunde gelegt werden mussten. Das Verwaltungsgericht Frankfurt an der Oder hatte im August 2021 zugunsten der freien Schulen entschieden. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied im Dezember 2022 anders und ließ die Revision an das Bundesverwaltungsgericht nicht zu. Eine Beschwerde dagegen sei vom Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen worden, hieß es. Damit sei der fachgerichtliche Rechtsweg ausgeschöpft. Deshalb sei nun Verfassungsbeschwerde erhoben worden.
In Brandenburg besuchen nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft rund 35.000 Kinder und Jugendliche freie Schulen, knapp 13 Prozent aller Schülerinnen und Schüler im Bundesland.