Berlin (epd). Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will die Aufklärung von Finanzverbindungen rechtsextremer Netzwerke gesetzlich erleichtern. Finanzermittlungen des Bundesamts für Verfassungsschutz stießen durch die derzeitige Regelung an Grenzen, hieß es am Freitag aus dem Bundesinnenministerium. Die Möglichkeit für Ermittlungen sei derzeit auf volksverhetzende und gewaltorientierte Bestrebungen beschränkt. Dadurch werde das Gefährdungspotenzial von Organisationen und Akteuren beispielsweise der sogenannten Neuen Rechten nicht hinreichend erfasst.
Im Bundesverfassungsschutzgesetz will Faeser daher erlauben, dass bereits ein Potenzial für die Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Finanzermittlungen zur Folge haben kann. Kriterien dafür wären Verhetzungspotenzial, Militanz, Aktionspotenzial und gesellschaftliche Einflussnahme der Organisationen oder Akteure.
Ziel sei es, dass sich niemand, der an rechtsextreme Organisationen spende oder diese in anderer Form finanziell unterstütze, darauf verlassen könne, hierbei unentdeckt zu bleiben, hieß es aus dem Ministerium. Operative Maßnahmen zur Aufklärung von Finanzströmen rechtsextremer Netzwerke seien bereits in der jüngeren Vergangenheit gestärkt worden.
Erkenntnisse des Bundesamts für Verfassungsschutz über Finanzverbindungen werden den Angaben zufolge mit anderen Behörden geteilt, um Netzwerke auch materiell zu treffen. Dabei gehe es unter anderem um die Verhinderung rechtsextremer Konzerte, mit denen Geld für die Szene eingespielt wird, Widerruf von Gaststättenkonzessionen oder Steuerprüfungen. Nicht zuletzt durch Berichte über das Treffen von Neonazis, AfD-Vertretern und Unternehmern in Potsdam wurde bekannt, dass die rechtsextreme Szene intensiv um Geldgeber wirbt.