Berlin (epd). Nach dem Messerangriff gegen zwei Mädchen auf dem Schulhof einer evangelischen Schule hat das Landgericht Berlin die dauerhafte Unterbringung des Täters in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Der 39-Jährige, der an einer paranoiden Schizophrenie erkrankt sei, könne für die Tat nicht bestraft werden. Er sei zur Tatzeit nicht schuldfähig gewesen, urteilte das Gericht am Donnerstag. Weil er für die Allgemeinheit weiter gefährlich sei, müsse er in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden (Aktenzeichen: 529 Ks 6/23).
Die Kammer folgte damit der Einschätzung eines psychiatrischen Gutachters. Auch die Staatsanwaltschaft sowie die Vertreterin der Nebenklage hatten zuvor die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt. Der Mann hatte die Tatvorwürfe zu Prozessbeginn umfassend eingeräumt. Rechtlich sei das Tatgeschehen unter anderem als zweifacher versuchter Totschlag zu werten, so der Vorsitzende der Kammer.
Bei dem Angriff am 3. Mai vergangenen Jahres auf dem Pausenhof der Evangelischen Schule Neukölln in Berlin waren ein sieben und ein acht Jahre altes Mädchen von dem damals 38-jährigen Mann mit einem Küchenmesser unter anderem am Hals lebensgefährlich verletzt worden. Beide Mädchen mussten notoperiert werden.
Der Mann wurde noch in der Nähe des Tatorts festgenommen und in einer psychiatrischen Einrichtung des Maßregelvollzugs untergebracht. Laut Zeugenaussagen hatte er nach der Tat gesagt, dass ihm „innere Stimmen“ die Tat „befohlen“ hatten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.