Düsseldorf (epd). Die Bewilligungsquote von Anträgen auf Anerkennung eines Impfschadens durch eine Covid-19-Impfung liegt in Nordrhein-Westfalen derzeit bei rund fünf Prozent. So seien bei den zuständigen Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe fast 1.900 Anträge eingegangen, teilte das NRW-Gesundheitsministerium in einem Bericht an den Gesundheitsausschuss des Landtags mit, der sich am Mittwoch mit dem Thema befassen will. Von dieser Gesamtzahl der eingegangenen Anträge seien bislang 92 Anträge bewilligt und 427 abgelehnt worden. Damit sind derzeit noch fast 1.300 Anträge in der Bearbeitung, in gut 50 Fällen wurden die Anträge von den Betroffenen zurückgenommen.
Die noch sehr geringe Zahl erledigter oder positiv entschiedener Anträge auf Anerkennung eines Impfschadens hat laut dem Ministerium verschiedene Gründe: So könnten die mit den Entschädigungsverfahren beauftragten Stellen nur auf einen „äußerst begrenzten Kreis“ von geeigneten Gutachtern für die Bewertung der Anträge zurückgreifen. Ein Problem sei auch, dass in der medizinischen Wissenschaft derzeit nur ein unvollständiger Wissensstand über gesicherte Zusammenhänge zwischen den Schutzimpfungen gegen Covid-19 und einzelnen Erkrankungen bestehe.
Laut dem Ministerium gibt es bislang keine zugelassenen Therapie- und Behandlungsmöglichkeiten und vollständige Heilung für Menschen, die an den Folgen einer Corona-Impfung leiden. Daher sei in der Regel nur eine Behandlung der Symptome möglich, heißt in dem Bericht für den Ausschuss.