Zeitgleich mit der Bekanntgabe des neuen Gerichtstermins wurde das Urteil gegen den päpstlichen Kammerdiener Paolo Gabriele veröffentlicht. Darin heißt es, der Angeklagte sei allein des Dokumentenraubs für schuldig befunden worden. Nicht eingeflossen in das Urteil seien der Fund eines Goldklumpens, eines auf den Namen des Papstes ausgestellten Schecks in Höhe von 100.000 Euro sowie einer wertvollen Buchausgabe in der Wohnung Gabrieles. Es könne nicht bewiesen werden, dass der Angeklagte sich der Entwendung bewusst gewesen sei.
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte durch den Diebstahl der Dokumente einen persönlichen Vorteil erlangt habe. "Aus den Gründen für die kriminellen Handlungen ergibt sich die Existenz eines Gewinns für den Täter", heißt es im Urteil vom 6. Oktober. Das Vatikangericht verurteilte Gabriele zu 18 Monaten Haft. Vatikansprecher Lombardi stellte seine Begnadigung in absehbarer Zeit in Aussicht.
Bei einer Hausdurchsuchung in der Privatwohnung Gabrieles waren am 23. Mai 2012 zahlreiche vertrauliche Dokumente aus dem Vatikan sichergestellt worden. Gabriele hatte erklärt, im Interesse der Kirche über Machenschaften im Vatikan aufklären zu wollen. Er hatte daher Kopien vertraulicher Dokumente dem italienischen Journalisten Gianluigi Nuzzi übergeben, der sie in seinem Buch "Seine Heiligkeit. Die geheimen Briefe aus dem Schreibtisch von Papst Benedikt XVI." veröffentlichte.