Potsdam (epd). Der Rechtsextremist und Holocaustleugner Horst Mahler muss sich vorerst weiterhin nicht vor dem Landgericht Potsdam verantworten. Die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten werde „derzeit noch sachverständig geprüft“, sagte eine Gerichtssprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Donnerstag in Potsdam. Der Prozess gegen Mahler wegen Volksverhetzung hatte im November 2022 begonnen und war im April 2023 wegen des Gesundheitszustands des 87-Jährigen vorläufig eingestellt worden. (AZ: 210 KLs 8/20)
In dem Verfahren hatte die Staatsanwaltschaft vier Jahre und acht Monate Haft, die Verteidigung Freispruch gefordert. Die Staatsanwaltschaft wirft Mahler vor, von 2013 bis 2017 in insgesamt elf Fällen volksverhetzende antijüdische Schriften in Form von Buchmanuskripten und zum Teil weit gestreuten E-Mails verbreitet zu haben. Dabei soll der im Tatzeitraum 77- bis 81-Jährige in einigen Fällen auch die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft gerechtfertigt und unter dieser begangene Handlungen des Völkermords geleugnet und verharmlost haben.
Dem Verfahren gegen Mahler lagen nach Gerichtsangaben sechs Anklagen der Staatsanwaltschaft Cottbus aus den Jahren 2014 bis 2017 zugrunde. Der ehemalige Anwalt und Mitbegründer der linksextremistischen Terrorgruppe Rote Armee Fraktion (RAF) in Westdeutschland ist seit geraumer Zeit als Rechtsextremist bekannt und war unter anderem Anwalt der NPD. Zuletzt hatte er bis Oktober 2020 in Brandenburg an der Havel eine langjährige Haftstrafe wegen Volksverhetzung verbüßt.