Osnabrück, Brüssel (epd). Der Osnabrücker Migrationsforscher Jochen Oltmer beurteilt die Einigung der EU-Staaten auf eine Asylreform skeptisch. Die Grundprobleme, etwa die Überlastung der europäischen Grenzstaaten, blieben bestehen oder verschärften sich sogar noch, sagte Oltmer am Mittwoch dem Evangelischen Pressedienst (epd). „Deshalb ist nicht davon auszugehen, dass die nun beschlossenen Grenzverfahren in absehbarer Zeit schnell und reibungslos funktionieren werden.“
Er befürchte, dass es in den geplanten Inhaftierungslagern zu ähnlich katastrophalen Verhältnissen wie im Lager Moria kommen werde, sagte der Historiker am Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien der Universität Osnabrück. „Es läuft alles darauf hinaus, dass sie schnell hoffnungslos überfüllt sein werden.“ In dem für 2.800 Personen konzipierten Lager auf der griechischen Insel Lesbos lebten zwischen 2015 und 2020 zeitweilig 20.000 Menschen.
EU-Staaten, Parlament und Kommission hatten sich am Mittwochmorgen auf eine massive Verschärfung des Asylrechts geeinigt. Ein zentrales Element der Reform ist, dass ankommende Asylbewerber mit geringer Bleibechance schneller und direkt von der EU-Außengrenze abgeschoben werden sollen. Menschen mit ungünstiger Asyl-Perspektive sollen in Lagern inhaftiert werden. Ihr Anspruch auf Asyl soll dann direkt vor Ort und innerhalb von zwölf Wochen in einem Schnellverfahren geprüft werden. Wer keine Aussicht auf Asyl hat, soll direkt abgeschoben werden.
Oltmer sagte, in den europäischen Grenzstaaten wie Italien oder Griechenland laufe das Asylsystem aufgrund der Überlastung kaum noch in geregelten Bahnen. „Wie soll das funktionieren, wenn diese Staaten jetzt auch noch beschleunigte Grenzverfahren in den Inhaftierungslagern organisieren sollen?“ Auch für eine schnelle Rückführung abgelehnter Asylbewerber sehe er keine realistische Perspektive, sagte der Historiker. „Wir sehen doch seit Jahren, dass Abkommen mit potenziellen Aufnahmestaaten wie zuletzt etwa Tunesien nicht zum Ziel führen.“
Er kritisierte, dass die Reform an dem Grundsatz, wonach der Staat der Ersteinreise in die EU für einen Asylbewerber zuständig ist (Dublin-Regeln), nichts ändere. Die Verteilung der Schutzsuchenden mit Bleibeperspektive auf andere EU-Staaten funktioniere seit Jahren nicht. Die Neuregelung erlaube den Staaten erneut, sich durch Geldzahlungen oder Stellung von Grenzschutzbeamten aus der Verantwortung zu kaufen.