Düsseldorf (epd). Der Täter mehrerer islamistisch motivierter Messerattacken in Duisburg muss lebenslang in Haft mit Sicherungsverwahrung. Der 27-jährige Syrer wurde wegen Mordes und versuchten Mordes sowie gefährlicher Körperverletzung in vier Fällen verurteilt, wie das Oberlandesgericht Düsseldorf am Dienstag mitteilte. (AZ: III-6 St 2/23) Die Richter hätten dabei die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Der Mann habe die Tatvorwürfe eingeräumt, hieß es. Er sei „für die Allgemeinheit gefährlich“ und weiterhin dazu entschlossen, aus seiner Sicht „Ungläubige“ zu töten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Über eine Revision würde der Bundesgerichtshof entscheiden.
Der 27-Jährige hatte im April in Duisburg auf offener Straße und in einem Fitnessstudio Menschen mit einem Messer getötet und verletzt, wie das Gericht erklärte. Er habe willkürlich ausgewählte, in Deutschland lebende Männer töten wollen, weil er sie als „Ungläubige“ betrachtet habe. Der Angeklagte habe sich seit 2020 im Internet im Sinne der militant-dschihadistischen Ideologie der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) radikalisiert. Alle, die seine Ideologie nicht teilten, sehe er als „Ungläubige“ an. Er lehne die säkulare Rechts- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland ab und strebe ein Leben in einem islamischen „Gottesstaat“ an.
In der Nacht auf den 9. April 2023 hatte der Mann laut Gericht in der Duisburger Innenstadt einen 35 Jahre alten Mann heimtückisch mit einem Küchenmesser erstochen. Am 18. April 2023 habe er zudem in einem Duisburger Fitnessstudio in Tötungsabsicht auf vier wehrlose Männer eingestochen. Sie überlebten die Messerstiche, wurden aber verletzt und litten bis heute unter den Folgen der Tat, wie die Richter betonten.
Eine direkte Anbindung an den IS oder eine andere Terrororganisation stellte das Gericht nicht fest. Der Täter sei 2015 als Geflüchteter aus Syrien nach Deutschland gekommen, hieß es. Der Mann saß seit dem 24. April in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft hatte die Ermittlungen übernommen und am 30. August Anklage gegen den Mann erhoben.