München (epd). Die katholische Reforminitiative „Wir sind Kirche“ hat die Vatikan-Erklärung zur Segnung gleichgeschlechtlicher Paare grundsätzlich begrüßt. Es sei ein kleiner Schritt „in die richtige Richtung, der gleichgeschlechtlichen Paaren in ähnlicher Weise wie wiederverheirateten Paaren eine Segnung nun auch offiziell zugesteht“, erklärte der Sprecher der Kirchenvolksbewegung, Christian Weisner, am Dienstag in München. In der Haltung und dem Verständnis der römisch-katholischen Kirchenspitze in Bezug auf die Lebensrealität homosexueller wie auch wiederverheirateter Paare habe sich aber „nicht wirklich etwas geändert“.
Im Schreiben des Vatikans werde der Unterschied zum Sakrament der Ehe nachdrücklich und ausführlich betont, welche homosexuellen Paaren und anderen Paaren in - so das Schreiben - „irregulären“ Situationen weiterhin ausdrücklich verwehrt bleibt, hieß es. Für die homosexuellen Paare an Orten, an denen die pastoralen Mitarbeitenden die Segnung bisher zurückgehalten haben, die ihnen nun nicht mehr verwehrt werden dürfe, „kann dies ein wichtiges Signal sein“.
Insbesondere in den vielen Teilen der Welt, in denen queere Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität und Orientierung verfolgt werden, brauche es jeden noch so kleinen Schritt, hieß es weiter. Die Erklärung „Fiducia supplicans“ werde gerne als Geschenk bezeichnet: „Leider findet sich unter dem bunten Geschenkpapier für viele weiterhin eine Verletzung. Nur umfassende und volle Gleichberechtigung werden wirklich Grund zur Freude sein, wenn das Paket auch jetzt schon als Signal wirken kann.“
Das vatikanische Dikasterium für die Glaubenslehre hatte am Montag in Rom mit Billigung von Papst Franziskus die Erklärung „Fiducia supplicans“ (deutsch: Das flehende Vertrauen) veröffentlicht. Ihr zufolge ist eine Segnung gleichgeschlechtlicher Paare in der katholischen Kirche künftig möglich, sie wird vom Ehesakrament aber deutlich abgegrenzt. In dem Schreiben ist ausdrücklich die Rede von der Segnung von „Paaren in irregulären Situationen“. Die Segnung bedeutet keine Billigung der jeweiligen Verbindung und muss außerhalb eines Gottesdienstes erfolgen.