Berlin (epd). Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften mit Vollverpflegung sollen künftig kein Bargeld mehr für Lebensmittel erhalten. Der Bundesrat stimmte am Freitag in Berlin Änderungen im Bürgergeld-Gesetz und bei der Sozialhilfe zu. Sie waren vom Bundestag Anfang November beschlossen worden und sollen im Januar 2024 in Kraft treten. Bundestag und Bundesrat setzen damit eine weitere Vereinbarung von Bund und Ländern zur Flüchtlingspolitik um.
Bürgergeld beziehenden Geflüchteten, die in einer Gemeinschaftsunterkunft Vollverpflegung haben, werden künftig 186 Euro für Lebensmittel und Haushaltsenergie abgezogen. Im kommenden Jahr, wenn der Regelsatz im Bürgergeld von 502 Euro auf 563 Euro steigt, steigt dieser Bargeld-Abzug laut Bundesarbeitsministerium nicht mit. Es bleibt bei 186 Euro, die künftig als Sachleistung (Verpflegung) erbracht werden. Die Beträge beziehen sich auf alleinstehende Erwachsene, für Ehepaare und Kinder variieren sie.
Die Regelung betrifft Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die in Gemeinschaftsunterkünften bleiben müssen, weil die Kommunen keine Wohnungen für sie haben. Eine weitere Gruppe sind Asylbewerber, die länger hier sind. Wie groß die Gruppe insgesamt ist, konnte das zuständige Bundesarbeitsministerium nicht sagen. Alle anderen Flüchtlinge bekommen die geringeren Asylbewerberleistungen, wo in den Aufnahmeeinrichtungen Essen und beispielsweise auch Kleidung schon seit Jahren möglichst als Sachleistungen gewährt werden.
Bund und Länder haben im Mai und erneut im November dieses Jahres vereinbart, Sozialleistungen für Flüchtlinge zunehmend als Sachleistungen oder in Form von Bezahlkarten zu erbringen. Ziel ist es, weniger Bargeld an die Menschen auszuzahlen.