Williamson hat gegen einen Anfang Oktober erlassenen Strafbefehl des Amtsgerichts Regensburg abermals Einspruch erhoben, wie ein Gerichtssprecher am Montag mitteilte. Das Hauptverfahren werde im nächsten Jahr eröffnet. Das Gericht hatte eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen gegen Williamson den 72-jährigen Briten verhängt.
Am Wochenende hatte das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" berichtet, die Piusbruderschaft plane den Ausschluss von Bischof Williamson. Grund sei ein Streit über den religiösen Kurs innerhalb der traditionalistischen Bruderschaft.
Erstes Urteil aufgehoben
Der umstrittene Bischof hatte 2008 im Interview mit einem schwedischen Fernsehsender im Priesterseminar der Piusbruderschaft in Zaitzkofen bei Regensburg den Mord an sechs Millionen Juden und die Existenz von Gaskammern in der NS-Zeit bestritten. In dem sich seit vier Jahren hinziehenden Fall hatte das Oberlandesgericht Nürnberg im Februar eine erste Verurteilung wegen Verfahrensmängeln aufgehoben.
Gegen den ersten Strafbefehl über 10.000 Euro hatte der Bischof der Pius-Bruderschaft Berufung eingelegt. Das Landgericht Regensburg bestätigte im Juli 2011 die Entscheidung, minderte jedoch die Strafsumme auf 6.500 Euro. Auch dagegen legte Williamson Berufung ein. Der Richterspruch war schließlich vom Oberlandesgericht in Nürnberg wegen Verfahrensfehler an das Amtsgericht zurückverwiesen worden.