Karlsruhe (epd). Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Trierer Landgerichts zur Amokfahrt vom 1. Dezember 2020 überwiegend aufgehoben. Das Landgericht habe seine Annahme, der Angeklagte habe im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit gehandelt, nicht rechtsfehlerfrei begründet, teilte der Bundesgerichtshof am Montag in Karlsruhe mit. (AZ: 4 StR 40/23)
Das Landgericht hatte den Angeklagten im August 2022 wegen mehrfachen Mordes und versuchten Mordes sowie weiterer Delikte zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt und seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. (AZ: 1 Ks 8032 Js 35057/20) Dagegen hatte der Angeklagte Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil mit Ausnahme der Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen auf. Bereits am Freitag hatten Medien über diese Entscheidung berichtet.
Die Trierer Richter hatten es in ihrem Urteil vom 16. August 2022 als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte am 1. Dezember 2020 mit einem Geländewagen und einer Geschwindigkeit von 75 bis 80 Kilometern pro Stunde durch die Fußgängerzone gefahren und willkürlich Menschen angefahren hatte. Fünf Menschen starben, etliche wurden verletzt oder erlitten Traumata. Später erlag ein weiterer Mann seinen schweren Verletzungen. Das Gericht hatte den Angeklagten wegen der fünf unmittelbar bei der Tat gestorbenen Menschen verurteilt. Die Verantwortung für den Tod des später verstorbenen Mannes konnte das Gericht nicht feststellen.
Laut einem Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen hat der Angeklagte eine paranoide Schizophrenie mit Wahnvorstellungen und ist vermindert schuldfähig. Nach den damaligen Angaben seiner Verteidigung konnte er sich nicht an den Tatzeitraum erinnern. Das Gericht hatte aber keinen Anlass dafür gesehen, eine Strafmilderung auszusprechen. Das Landgericht hatte in dem angegriffenen Urteil die besondere Schwere der Schuld festgestellt und unter anderem den Führerschein eingezogen sowie eine lebenslange Sperrfrist für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis bestimmt.