Dortmund (epd). Die Deutsche Stiftung Patientenschutz befürchtet ab Januar bei der notärztlichen Versorgung am Abend und an den Wochenenden. In mehreren Bundesländern liefen die Verträge der Kassenärztlichen Vereinigungen mit den sogenannten Pool-Ärztinnen und -ärzten in den Notdienstpraxen oder beim fahrenden Bereitschaftsdienst zum Jahresende aus, erklärte Stiftungsvorstand Eugen Brysch am Sonntag in Dortmund.
Damit zeichne sich eine bundesweite Überlastung der Rettungsdienste und Notaufnahmen in den Krankenhäusern ab, von der einmal mehr immobile und pflegebedürftige Menschen in ländlichen Gebieten betroffen wären, mahnte Brysch.
Das Bundessozialgericht hatte im Oktober entschieden, dass Pool-Ärzte im ärztlichen Notdienst sozialversicherungspflichtig sind (AZ: B 12 R 9/21 R). Bisher galten sie als selbstständig. Als Folge haben etwa die Kassenärztlichen Vereinigungen in Schleswig-Holstein, in Niedersachsen oder Baden-Württemberg zum 31. Dezember die Verträge mit den Pool-Ärzten gekündigt. Ab Januar kommen dort nur noch niedergelassene Ärzte für den Notdienst in Frage.