Nürnberg (epd). Das Amtsgericht Nürnberg hat am Donnerstag den Jesuitenpater Jörg Alt wegen seiner Teilnahme an einer Straßenblockade im Sommer 2022 zu 75 Tagessätzen von 15 Euro verurteilt. Er wurde damit wegen gemeinschaftlicher Nötigung schuldig gesprochen. Alt hatte sich im Sommer 2022 während einer Protestaktion vor dem Nürnberger Hauptbahnhof auf einer Kreuzung mit einer Hand an der Straße festgeklebt. Alt teilte mit, er werde gegen das Urteil in die nächste Instanz gehen.
Der Richter urteilte, politische Willensbildung könne nicht durch Straftaten erzwungen werden. Der psychische Zwang gegen die Autofahrer, die durch die Blockade angehalten wurden, sei Nötigung gewesen. Dem Angeklagten stünden legale Mittel zur Verfügung, auf die politische Willensbildung einzuwirken.
Alt zählte auf, er habe seit Jahrzehnten in Vorträgen, Predigten oder Büchern auf Veränderungen in Klima und Umwelt hingewiesen, „ohne dass es zu angemessenem Problembewusstsein oder Handlungen geführt hat“. Wissenschaftlern, die seit Jahrzehnten vor den heraufziehenden Katastrophen warnten, gehe es ähnlich, sagte Alt in der Verhandlung.
Der 62-Jährige rechtfertigte seinen „zivilen Ungehorsam“ auch mit einem Rechtsbruch, den er Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) vorwirft. Der habe „wissentlich und willentlich gegen die Erfordernisse des Klimaschutzgesetzes verstoßen“, sodass er sich gedrängt gesehen habe, seinerseits mit einem Gesetzesverstoß dagegen zu protestieren.
Wenn die Welt das Ziel einer Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad einhalten wolle, blieben nur noch drei Jahre. Die Zeit reiche nicht mehr, um mit herkömmlichen Protestmitteln „oder langwierigen gerichtlichen Klageverfahren“ ein angemessenes Vorgehen zu erreichen, sagte Alt. Hitzerekorde, Dürren, Trinkwasserengpässe oder Überflutungen mehrten sich auch in Deutschland.
Der Jesuitenpater sagte nach dem Urteil, er wolle keine Spenden und keine Einkünfte seines Ordens für seine Strafe verwenden. Er verfüge über keine persönlichen Einkünfte. Daher müsse er nach dem Urteil mit einer Ersatzfreiheitsstrafe rechnen.