Bückeburg (epd). Mit einem Gewaltschutzgesetz will die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schaumburg-Lippe künftig Fällen von sexualisierter Gewalt vorbeugen. Dies beschloss die Synode, das Kirchenparlament, bei seiner Herbsttagung am Wochenende in Bückeburg. Es sieht eine umfassende Prävention sowie Regelungen zu Ansprechpersonen und Meldepflichten, zur Aufarbeitung und zu Anerkennungsleistungen vor. Der Landeskirche seien bislang zwei Fälle von mutmaßlicher sexualisierter Gewalt seit 1949 bekannt, sagte Pastorin Alexandra Eimterbäumer, eine der Ansprechpersonen für Betroffene.
Einer davon war erst im Sommer 2023 bekannt geworden: Dabei soll sich ein früherer Diakon der Landeskirche bei einer Freizeit in Dänemark grenzverletzend gegenüber Jugendlichen verhalten haben. Er soll sie aufgefordert haben, ihm über soziale Medien Fotos von sich zu schicken. Die Kirche kündigte dem Mitarbeiter daraufhin. Dagegen wehrt der sich zurzeit vor dem Arbeitsgericht. Die Staatsanwaltschaft habe darauf verzichtet, ein Verfahren gegen den Mann zu eröffnen, weil die Tat unterhalb der strafrechtlichen Schwelle liege, erläuterte der Präsident des Landeskirchenamtes, Christian Frehrking.
Zum anderen seien Mitarbeitende der Landeskirche bei einer umfassenden Aktendurchsicht auf einen Fall aus den 1950-er-Jahren gestoßen, hieß es. Damals habe sich ein Pastor übergriffig gegenüber mindestens fünf Konfirmandinnen verhalten. Der Mann sei daraufhin in einem kirchlichen Disziplinarverfahren aus dem Pfarrdienst entfernt worden und habe seine Rechte als Pastor verloren. Die Staatsanwaltschaft habe damals ihre Ermittlungen eingestellt. Der Pastor selbst und die Betroffenen seien bereits verstorben.
Der Fall soll in eine große Missbrauchsstudie für den Bereich der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) einfließen, die voraussichtlich am 25. Januar erscheinen soll. Dafür hatte die Landeskirche Schaumburg-Lippe sämtliche Personalakten des Landeskirchenamtes seit 1949 gesichtet und nach Hinweisen auf sexualisierte Gewalt durchsucht. Frehrking betonte, in beiden Fällen habe die Kirche strengere Maßstäbe angelegt als die Staatsanwaltschaft: „Wir verfolgen eine Null-Toleranz-Strategie.“