Straßburg (epd). Das EU-Parlament will ein „Recht auf Reparatur“ gesetzlich verankern und hat seine Position für einen entsprechenden Gesetzentwurf festgelegt. „Wer eine Reparatur wünscht, der bekommt eine Reparatur“, fasste der EU-Abgeordnete René Repasi (SPD) den Vorstoß am Dienstag in Straßburg zusammen.
Im Garantiefall würden Verbraucher derzeit meist ein neues Gerät bekommen, nach Ablauf der Garantie müssten sie das kaputte Gerät allzu oft entsorgen, weil keine Reparatur vorgesehen sei. Fahrräder seien ein gutes Beispiel dafür, wie der Markt in Zukunft auch bei anderen Produkten funktionieren soll: „Man kann sie reparieren, Nutzer tun das auch und es gibt die entsprechende Infrastruktur“, sagte Repasi.
Die EU-Kommission hatte den Gesetzvorschlag im März 2023 vorgelegt. Durch ausrangierte Produkte, die repariert werden könnten, entstehen nach EU-Angaben jedes Jahr 35 Millionen Tonnen Abfall in der Union. Verkäufer sollen daher verpflichtet werden, innerhalb der Garantiezeit eine Reparatur anzubieten. Ein Ersatz ist nur dann vorgesehen, wenn die Reparatur teurer wäre als ein neues Gerät.
Die Europaabgeordneten wollen außerdem Anreize schaffen, damit Verbraucher sich auch wirklich für die Reparatur und gegen ein Neugerät entscheiden. So sollen sie während der Wartezeit ein Ersatzgerät erhalten und die Garantie soll nach einer Reparatur um ein Jahr verlängert werden.
Der größte Nutzen dürfte sich für Konsumenten nach Ablauf der Garantie ergeben. Denn um ein Recht auf Reparatur zu ermöglichen, sieht der Gesetzvorschlag vor, dass Ersatzteile lange und kostengünstig vorgehalten werden müssen. Außerdem soll es leicht zugängliche Reparaturdienste geben - wie im Beispiel der Fahrradwerkstatt. Da Unternehmen nicht länger von einer möglichst kurzen Lebensdauer profitieren würden, hätten sie grundsätzlich einen Anreiz, langlebige Produkte herzustellen, erklärte Repasi.
Nach der Abstimmung im EU-Parlament beginnen die abschließenden Verhandlungen über den endgültigen Wortlaut des Gesetzestextes mit dem Rat der EU, dem Gremium der EU-Mitgliedsstaaten, und der EU-Kommission. Diese beginnen voraussichtlich am 7. Dezember. Das Gesetz soll noch vor den Europawahlen 2024 verabschiedet werden.