Neue Klagen gegen Klimapolitik der Bundesregierung

Neue Klagen gegen Klimapolitik der Bundesregierung
Die Deutsche Umwelthilfe geht massiv gegen die Klimapolitik der Bundesregierung vor: In Karlsruhe unterstützt sie erneut zwei junge Kläger. In Berlin muss sich das Oberverwaltungsgericht ab nächster Woche mit fünf Verbandsklagen befassen.

Berlin (epd). Mit mehreren Klagen will die Deutsche Umwelthilfe (DUH) die Bundesregierung zu einer strikteren Klimaschutzpolitik zwingen. Wie die DUH am Mittwoch in Berlin mitteilte, unterstützt sie die Verfassungsbeschwerde zweier junger Menschen gegen das aus ihrer Sicht unzureichende Klimaschutzprogramm der Bundesregierung. Zudem würden ab 23. November vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg insgesamt fünf Klimaklagen der DUH verhandelt. Hier muss sich die Bundesregierung wegen mangelnden Klimaschutzes in verschiedenen Sektoren wie Verkehr oder Gebäude verantworten.

In einer ersten Reaktion zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Bundeshaushalt, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch, jetzt müsse die Bundesregierung alle Klimaschutzmaßnahmen umsetzen, die kostensparend oder gar kostenneutral sind. Dazu zähle die Einführung eines Tempolimits auf Autobahnen sowie eine klimagerechtere Besteuerung von Dienstwägen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwoch entschieden, dass der Bund zur Bekämpfung der Coronakrise gedachte Gelder nicht für den Klimaschutz kommender Jahre nutzen darf. Die Änderung des Nachtragshaushalts 2021 sei verfassungswidrig. (AZ. 2 BvF 1/22).

Als einer der beiden Beschwerdeführer in Karlsruhe begründete der 20-jährige Linus Steinmetz die Klage damit, dass die unzureichende Klimapolitik der Bundesregierung seine künftige Sicherheit und Freiheit beeinträchtige. Rechtsanwalt Remo Klinger sagte, das Klimaschutzprogramm widerspreche „dem historischen Klimabeschluss“ der Karlsruher Richter vom 24. März 2021. Damals hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung von 2019 nicht vereinbar sei mit den Grundrechten kommender Generationen, weil Maßnahmen für weitere Emissionsreduktionen fehlten. Auch an diesem Verfahren war bereits Steinmetz beteiligt.

Laut DUH klafft aktuell eine „CO2-Lücke“ von insgesamt bis zu 331 Millionen Tonnen bis 2030. Dafür sei mit bis zu 286 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten allein der Verkehrssektor verantwortlich, sagte Resch. Ein Tempolimit beispielsweise würde zu bis zu elf Millionen Tonnen CO2-Einsparungen pro Jahr führen.

Klinger sagte, dass durch die unzureichenden Klimaschutzmaßnahmen der Bundesregierung zum Ende des Jahrzehnts die Gefahr bestehe, dass zu „harten Freiheitsbeschränkungen gegriffen werden muss“, etwa im Verkehrssektor. Steinmetz betonte, die Ampel-Koalition tue nicht genug, um die Rechte der jungen Generation zu schützen.

Die Verfassungsbeschwerden richten sich konkret gegen das Klimaschutzprogramm, das die Bundesregierung am 4. Oktober beschlossen hatte (Az 1 BvR 2047/23). Die darin enthaltenen Maßnahmen reichten „nicht ansatzweise aus, um die gesetzlichen Klimaziele bis 2030 einzuhalten“. Dies habe der von der Regierung eingesetzte Expertenrat für Klimafragen bestätigt, sagte Klinger.