Karlsruhe, Saarlouis (epd). Wegen des Brandanschlags auf eine Asylbewerberunterkunft in Saarlouis im Jahr 1991 hat die Bundesanwaltschaft vor dem Oberlandesgericht Koblenz Anklage gegen einen weiteren Mann erhoben. „Gegen den Angeschuldigten besteht der hinreichende Tatverdacht der Beihilfe zu Mord und Beihilfe zu versuchtem Mord zum Nachteil von 20 Menschen“, teilte der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof am Montag in Karlsruhe mit. Der Hauptangeklagte Peter S. war bereits Anfang Oktober zu einer Jugendhaftstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (AZ.: 4 StE 10/22)
Bei dem Brandanschlag im Jahr 1991 auf die Asylbewerberunterkunft in Saarlouis-Fraulautern kam der damals 27-jährige Ghanaer Samuel Kofi Yeboah ums Leben. Zwei weitere Menschen retteten sich durch Sprünge aus dem Fenster und erlitten Knochenbrüche. Den übrigen 18 Bewohnern gelang es, sich unverletzt in Sicherheit zu bringen.
Der nun angeklagte Peter St. befindet sich den Angaben zufolge seit Juni 2023 in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, eine von nationalsozialistischen und rassistischen Überzeugungen geprägte Ideologie zu vertreten. In der Nacht vom 18. auf den 19. September 1991 soll er mit dem bereits verurteilten Peter S. sowie mit „anderen rechtsextremistischen Gesinnungsgenossen“ eine Gaststätte in Saarlouis besucht und sich über die damals zahlreichen Anschläge auf Ausländerunterkünfte ausgetauscht haben.
„Peter St., der damals eine führende Rolle in der lokalen Skinhead-Szene innehatte, machte deutlich, dass er die Begehung solcher Anschläge auch in Saarlouis gutheiße und äußerte im Beisein des ihm untergebenen Peter S. insbesondere folgende Worte: 'Hier müsste auch mal sowas brennen oder passieren'“, teilte die Bundesanwaltschaft mit. Von dieser Aussage beeinflusst und bestärkt habe Peter S. dann in den Morgenstunden das Asylbewerberheim betreten, einen Kunststoffkanister Benzin ausgegossen und dieses angezündet.
Die Ermittlungen zum Brandanschlag waren damals nach einem Jahr ergebnislos eingestellt worden. Vor einigen Jahren hatte die Bundesanwaltschaft wegen neuer Erkenntnisse den Fall übernommen. Das saarländische Landespolizeipräsidium räumte Defizite bei Erhebung, Bewertung und Weitergabe von Informationen bei den Ermittlungen Anfang der 90er Jahre ein.