Antisemitismus: Ergänzung der Berliner Verfassung vorgeschlagen

Antisemitismus: Ergänzung der Berliner Verfassung vorgeschlagen

Berlin (epd). Berlins Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe (SPD) und der Antisemitismusbeauftragte des Landes, Samuel Salzborn, wollen den Kampf gegen Antisemitismus als Staatsziel in der Berliner Verfassung festschreiben. Eine Verfassungsänderung wäre keine Symbolpolitik, sondern Grundlage der Rechtsprechung, erklärten Kiziltepe und Salzborn in einem Gastbeitrag des Berliner „Tagesspiegel“ (Sonntag). Ein staatlicher Fokus auf das Thema Antisemitismusbekämpfung sei überfällig. Kiziltepe ist als Senatorin auch für die Politikbereiche Gleichstellung, Integration und Antidiskriminierung zuständig.

Vier Bundesländer hätten bislang den Kampf gegen Antisemitismus in ihre Verfassungen aufgenommen, schreiben die beiden weiter. Berlin sei bislang das einzige Bundesland, „das bisher in vier Landesgesetzen die Bekämpfung von Antisemitismus explizit benennt.“

Kiziltepe und Salzborn betonen unter Verweis auf Berliner Verfassungsrechtler, die Antisemitismusbekämpfung als Staatsaufgabe von Verfassungsrang fordere alle staatlichen Akteure zum Handeln auf. Denkbar wäre eine Ergänzung der Verfassung von Berlin in Artikel 29 durch einen neuen Absatz 3 mit dem Wortlaut: „Die Wiederbelebung oder Verherrlichung des Nationalsozialismus sowie antisemitische Diskriminierungen nicht zuzulassen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Da Artikel 29 Absatz 2 sich bereits unter anderem gegen Rassismus richte, wäre eine an dieser Stelle eingefügte Ergänzung eines neuen Absatzes 3 ein logisch naheliegender Ort in der Verfassungssystematik, schreiben Kiziltepe und Salzborn.