Berlin (epd). Sachverständige mahnen beim Klimaschutz eine zentrale Rolle des Bundeskanzlers, mehr Finanzmittel für Kommunen und ein Klimageld für die Bevölkerung an. Bei einer öffentlichen Anhörung im Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie am Mittwoch in Berlin äußerten sich Fachleute skeptisch zu den geplanten Änderungen am Klimaschutzgesetz. Nach Einschätzung der von der SPD-Fraktion eingeladenen Rechtsanwältin Roda Verheyen ist das Vorhaben sogar verfassungsrechtlich „ausgesprochen problematisch“.
Mit der Gesetzesänderung will die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP die bisherigen strengen jährlichen Sektorziele abschaffen. Anstelle des zuständigen Ministeriums muss künftig die Bundesregierung insgesamt gegensteuern, wenn der Treibhausgasausstoß zu hoch war - und das erst nach zwei aufeinanderfolgenden Jahren. Die Gesetzesänderung ist ein Zugeständnis an die FDP, deren Verkehrsminister Volker Wissing trotz verfehlter Ziele für den Verkehrssektor kein hinreichendes Sofortprogramm vorgelegt hat.
Anwältin Verheyen verwies auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021, wonach die Hauptlast im Kampf gegen den Klimawandel nicht künftigen Generationen aufgebürdet werden darf. Grundlage des Gerichtsbeschlusses sei die Idee gewesen: keine Verschiebung von Reduktionslasten in die Zukunft. „Und genau das passiert.“
Der von der Unions-Fraktion eingeladene Präsident der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina, Gerald Haug, sprach sich für eine stärkere steuernde Rolle von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) beim Klimaschutz aus. Außerdem dürfe das Klimageld für Bürgerinnen und Bürger nicht an bürokratischen Hindernissen oder unsinnigem Datenschutz scheitern. Das Klimageld soll Bürgerinnen und Bürger entlasten, die einen fortlaufend höheren CO2-Preis auf Erdöl, Gas und Kohle zahlen müssen.