Verteidiger im Ofarim-Prozess bezweifelt faires Verfahren

Verteidiger im Ofarim-Prozess bezweifelt faires Verfahren

Leipzig (epd). Im Prozess vor dem Landgericht Leipzig gegen den Rocksänger Gil Ofarim (41) bezweifelt die Verteidigung, dass es ein faires Verfahren geben wird. In seinem Eingangsstatement betonte der Münchner Verteidiger Alexander Stevens zu Prozessbeginn am Dienstag: Der Fall sei von Anfang an vom Kampf um die Wahrheit geprägt gewesen. Dies sei ein klassischer Fall von Aussage gegen Aussage. „Daran ändern auch Videoaufnahmen nichts“, sagte der Verteidiger. (AZ.: 6 KLs 607 Js 56884/21)

Es gehe in dem Verfahren nicht um einen Davidstern und ob der jüdische Sänger diesen getragen habe oder nicht, sondern um eine Diskriminierungserfahrung. Tonaufnahmen aus der Hotellobby gebe es nicht, aber auch keinen Beweis, dass Ofarim die Kette mit dem Stern nicht getragen habe. Dagegen soll laut Stevens ein Zeuge ganz deutlich gesehen haben, dass Ofarim die Kette mit dem Davidstern getragen hat.

Zwei Jahre nach einem vermeintlich antisemitischen Vorfall muss sich der Münchner Sänger vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm falsche Verdächtigung, Verleumdung sowie Betrug vor. Der jüdische Musiker hatte im Oktober 2021 einem Leipziger Hotelmitarbeiter antisemitische Äußerungen vorgeworfen.

In einem Instagram-Video hatte er geschildert, dass der Mitarbeiter ihn aufgefordert habe, vor dem Einchecken seine Kette mit Davidstern abzunehmen. Laut Staatsanwaltschaft hat sich der Vorfall so nicht zugetragen. Im Prozess soll geklärt werden, ob Ofarim gelogen hat.