Beleidigungen im Internet: Sportverein darf Pächter kündigen

Beleidigungen im Internet: Sportverein darf Pächter kündigen

Frankenthal (epd). Weil der Pächter eines Vereinslokals in sozialen Netzwerken und Messenger-Diensten die Vereinsspitze beleidigte, darf der Pachtvertrag mit ihm fristlos gekündigt werden. Das Landgericht Frankenthal gab in einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung einer Räumungsklage gegen den Gastwirt statt (AZ: 6 O 75/23). Da ein „überragendes Interesse“ des Vereins vorliege, dass seine Vorstandsmitglieder und Trainer nicht weiter beleidigt und beschimpft würden, sei in diesem Fall auch keine Abmahnung erforderlich gewesen.

Um das Lokal im Landkreis Bad Dürkheim war es zwischen Verein und Pächter zu Meinungsverschiedenheiten gekommen, bei dem es nach Gerichtsangaben ursprünglich darum gegangen war, dass Vereinsmitglieder das Tor zum Gelände nicht richtig verschließen würden. Die Kontroverse habe sich dann ins Internet verlagert. In einer Nachricht habe der Pächter einem der Vereinsvorsitzenden schließlich ein „Scheiß“-Weihnachten und Neujahr und „viel Krankheit“ gewünscht und „seine Botschaft durch zwei animierte Kothaufen-Emojis“ unterstrichen. Die daraufhin ausgesprochene fristlose Kündigung wollte er nicht akzeptieren, weswegen der Verein Klage erhob. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.