Lindner und Buschmann wollen Sozialleistungen für Asylbewerber kürzen

Lindner und Buschmann wollen Sozialleistungen für Asylbewerber kürzen

Berlin (epd). Bundesfinanzminister Christian Lindner und Justizminister Marco Buschmann (beide FDP) fordern, die Sozialleistungen für Asylbewerber zu kürzen. „Unter ganz besonders engen Voraussetzungen wäre sogar eine Absenkung von Leistungen quasi auf 'null' denkbar“, schreiben die FDP-Politiker in einem Gastbeitrag für die „Welt am Sonntag“.

Ziel der deutschen Asylpolitik muss nach Auffassung von Lindner und Buschmann sein, weniger Anreize für illegale Migration zu bieten. Dazu gehöre das Niveau der Sozialleistungen, das höher sei als in anderen Ländern der EU, auch als in Ländern mit vergleichbarem Wohlstandsniveau wie den skandinavischen Staaten. Man müsse „zu einer neuen Realpolitik auf dem Gebiet der irregulären Migration nach Deutschland“ kommen.

„In der Vergangenheit sind hier viele Debatten mit pauschalen Verweisen auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts abgeblockt worden“, schreiben Lindner und Buschmann. „Doch sind die Spielräume für Anpassungen möglicherweise größer, als viele meinen.“ Damit beziehen sich Lindner und Buschmann auf die höchstrichterliche Rechtsprechung, wonach jeder Menschen Anspruch auf die Sicherung seines Existenzminimums hat. Außerdem dürfen die Leistungen für Menschen in Erstaufnahmeeinrichtungen nicht pauschal gekürzt werden.

Dem halten die FDP-Minister entgegen, dass Kürzungen individuell und sachlich begründet werden könnten: Man könne bezweifeln, dass Kosten für die Nutzung von Festanschlüssen, Eintrittsgelder oder der Kauf von Zeitungen für Menschen in Erstaufnahmeeinrichtungen, die mit Medien in Gemeinschaftsräumen versorgt würden, wirklich anfielen, schreiben sie.

Weiter schlagen Lindner und Buschmann vor, die zeitliche Spanne der „Grundleistungen“ für Asylbewerber auszudehnen. In den ersten 18 Monaten bekommen die Menschen niedrigere Leistungen als das Bürgergeld. Buschmann und Lindner plädieren dafür, diesen Zeitraum bis zur rechtskräftigen Klärung des Aufenthaltsstatus zu verlängern.

Mit Blick auf Asylbewerber, die laut Dublin-Verteilungsregeln eigentlich in einem anderen EU-Staat humanitären Schutz erhalten müssten, schlagen die Minister vor, „die Leistung auf die Erstattung der notwendigen Reisekosten in den zuständigen Staat abzusenken“. Im Sozialrecht gelte, „dass Sanktionen zulässig sind, wenn zumutbare Mitwirkungshandlungen, die auf eine Verbesserung der eigenen Situation zielen, unterlassen werden“.